Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat am 25.06.2024 die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reit- und Bewegungshalle Zum Pferdehof 1“ in Neukieritzsch, die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB beschlossen.
Nach § 3 (2) BauGB ist die Öffentlichkeit und nach § 4 (2) BauGB sind die Behörden über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 04/2024, im Zeitraum vom
26.07.2024 bis zum 09.09.2024
in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann innerhalb der Dienstzeiten, nach terminlicher Voranmeldung unter Tel. 034342 803 25 erfolgen
Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde unter www.neukieritzsch.de/oeffentliche-bekanntmachungen
Während des Auslegungszeitraumes können beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Neukieritzsch, den 19.07.2024
gez.
Meckel
Bürgermeister
Gemeinde Neukieritzsch
Frau May
Schulplatz 3
04575 Neukieritzsch