Bebauungsplan Gemeinde Dreiheide Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan „Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain“ - frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.07.2025 bis 21.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Dreiheide

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan

„Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain“

Der Gemeinderat der Gemeinde Dreiheide hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain“ beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain“, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung mit Stand 17.07.2025 und der Eingriffs- Ausgleichsbilanz vom 10.07.2025 in der Zeit vom

21.07. bis 21.08.2025

auf der Internetseite der Gemeinde www.dreiheide.de sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dreiheide, Schulstraße 4 in 04860 Süptitz zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag von                           9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag von                         9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen

Donnerstag von                     9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag von                            9.00 - 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die Adresse info@gemeinde-dreiheide.de bzw. schriftlich an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit den erforderlichen Erschließungseinrichtungen in Weidenhain.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst jeweils eine Teilfläche des Flurstücks 91 und 168 der Flur 1 in der Gemarkung Weidenhain gemäß beiliegendem Übersichtsplan. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5.338 m². Die Lage kann den beiliegenden Übersichtsplänen entnommen werden.

Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im Regelverfahren.

K. Niejaki                                                                                         Süptitz, den 15.07.2025

Bürgermeisterin

Anlage: Übersichtspläne mit Geltungsbereich

Kontakt

Karsta Niejaki

Bürgermeisterin Gemeinde Dreiheide

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Dreiheide im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Gemeinde Dreiheide geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Die Gemeinde Dreiheide legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Inhaltsverzeichnis

1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

2 Zwecke der Verarbeitung

3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4 Von der Verarbeitung betroffene Personen

5 Personenbezogene Daten

6 Empfänger

7 Dauer der Speicherung

8 Rechte der Betroffenen

9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

1)      Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Dreiheide, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Karsta Niejaki, Schulstraße 4, 04860 Süptitz, Email: info@gemeinde-dreiheide.de, Telefon: (03421) 7217-0.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

               Postanschrift:

            c/o beratungsraum GmbH

            Sebastian Heinemann

            Merkurhaus
           Petersstraße 50
           D-04109 Leipzig
           E-Mail: datenschutz@beratungsraum.de

2)      Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.6) nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Abwägung nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

3)      Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 d DS-GVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

4)      Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Beteiligungsverfahren). Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies anzeigt.

5)      Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

6)      Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen und den Ortschaftsräten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Sächsischer Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
  • den Fachämtern (u.a. Umwelt-, Naturschutz- und Wasserbehörden) und höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
  • den Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen sowie in diesen Rahmen beauftragten Rechtsanwälten
  • an Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB), z.B. Planungsbüros

7)      Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8)      Rechte der Betroffenen

Recht auf Auskunft

Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die weiteren in Art. 15 DS-GVO aufgezählten Informationen. Insoweit sind die in § 9 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Recht auf Berichtigung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, Art. 16 DS-GVO.

Recht auf Löschung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die in Art. 17 DS-GVO aufgezählten Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn die betroffene Person gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, Art. 17 DS-GVO. Insoweit sind die in § 7 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben sind. Insoweit sind die in § 7 SächsDSDG enthaltenen Beschränkungen zu beachten.

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder lit. f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.

Recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben betroffene Personen das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, Art. 7 Abs. 3 DS-GVO. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

9)      Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.

Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 110132, 01330 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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