Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Klingenthal Öffentliche Auslegung

Einzelhandelskonzept der Stadt Klingenthal: Fortschreibung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 22.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal

über die öffentliche Beteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal beschlossen und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung sowie zur Durchführung der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange bestimmt (Beschlussnummer: 88).

Einzelhandelskonzepte - als städtebauliche Entwicklungskonzepte i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch - stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 25.11.2015 ein erstes Einzelhandelskonzept vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 11.12.2015. Jedoch bedürfen Einzelhandelskonzepte einer regelmäßigen Aktualisierung. Die Fortschreibung des aus dem Jahr 2015 stammenden Einzelhandelskonzeptes umfasste insbesondere eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Klingenthal.

Die Entwurfsunterlagen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal in der Fassung vom 16.05.2025 sind in der Zeit

                                          vom 21.07.2025 bis 22.08.2025

ins Internet unter www.klingenthal.de/DE/Buerger-und-Rathaus/Bekanntmachungen/index.html eingestellt sowie über das Bürgerbeteiligungsportal der Großen Kreisstadt Klingenthal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/klingenthal/beteiligung/themen zugänglich gemacht.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Entwurfsunterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:

                                    Montag           geschlossen

                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                    Mittwoch         9.00 bis 12.00 Uhr

                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per E-Mail an beteiligung@stadt-klingenthal.de übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zeitgleich werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klingenthal, 01.07.2025

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin

Kontakt

Große Kreisstadt Klingenthal
Bauamt
Frau Wagner
Kirchstraße 14
08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-227

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Beteiligungsverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Verfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Große Kreisstadt Klingenthal

vertreten durch die Oberbürgermeisterin Judith Sandner

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-0

E-Mail: info@stadt-klingenthal.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)

Herr Mike Böhm

Eilenburger Straße 1a

04317 Leipzig

Tel.: 0351 86652-447

E-Mail: mike.boehm@kisa.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Klingenthal

Bauamt

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037464 61-210

E-Mail: beteiligung@stadt-klingenthal.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Fortschreibung des Einzelhandelkonzeptes.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Konzepten
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Verfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf vom 16.05.2025

Informationen

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