Bebauungsplan Gemeinde Löbnitz Frühzeitige Beteiligung

B-Plan Nr. 20 "PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz" OT Reibitz der Gemeinde Löbnitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 05.09.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ beschlossen (Beschluss-Nr.: 57/2024).

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Nordsachsen auf dem Gebiet der Gemeinde Löbnitz, nördlich der Ortschaft Reibitz. Südlich und östlich schließen landwirtschaftliche Nutzflächen, nördlich und westlich kleinere Waldstücke an.

Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von 108,21  Hektar die Flurstücke 496, 497, 500, 501 und 502 der Gemarkung Sausedlitz Flur 3 sowie 6/11, 6/12, 6/14, 6/16, 6/18, 6/20, 6/22, 6/24, 6/26, 6/28, 6/30, 21/1 bis 21/8, 21/10 bis 21/15, 21/16 (teilweise), 21/17 bis 21/25, 21/26 (teilweise), 21/27 bis 21/30, 25 (teilweise) und 42/24 (teilweise) der Gemarkung Reibitz Flur 1. Er ist in der beigefügten Abbildung dargestellt.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • Politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit eine Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
  • Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Löbnitz
  • Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, Blühwiesen und extensivem Grünland
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 14.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 29/2025). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom

04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich und  www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.

Dienstag         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag            08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post.loebnitz@kin-sachsen.de oder an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de bzw. schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Verwaltung der Gemeinde Löbnitz das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Am Bahnhof 8, 04519 Rackwitz OT Zschortau, Telefon (034202) 1244-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Löbnitz, 25.07.2025   

D. Hoffmann

Bürgermeister

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