Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 12.01.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „PVA Sonnenwiese nördlich Reibitz“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 03/2026). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 496, 497, 500, 501 und 502 der Gemarkung Sausedlitz Flur 3 sowie 6/11, 6/12, 6/14, 6/16, 6/18, 6/20, 6/22, 6/24, 6/26, 6/28, 6/30, 21/1 bis 21/8, 21/10 bis 21/15, 21/16 (teilweise), 21/17 bis 21/25, 21/26 (teilweise), 21/27 bis 21/30, 25 (teilweise) und 42/24 (teilweise) der Gemarkung Reibitz Flur 1. Er ist in der beigefügten Abbildung 1 dargestellt.
Für den möglichen Verlust von Brutrevieren der Feldlerche durch die Überbauung mit PV-Modulen, sind externe Maßnahmen umzusetzen, welche die entfallenden Reviere ersetzen sollen. Folgende Flurstücke können für die Umsetzung der Maßnahme potenziell genutzt werden: Flurstück 29, 31, 34, 38 Flur 4 Gemarkung Tiefensee, Flurstück 174/103 Flur 3 Gemarkung Roitzschjora und Flurstück 25 Flur 1 Gemarkung Reibitz. Diese sind in der Abbildung 2 dargestellt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie deren Anlagen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026
Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich und
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post.loebnitz@kin-sachsen.de oder an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden vorwiegend Konflikte durch die Lage des Geltungsbereiches im Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ behandelt.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Verwaltung der Gemeinde Löbnitz das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Am Bahnhof 8, 04519 Rackwitz OT Zschortau, Telefon (034202) 1244-0, E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Löbnitz, 30.01.2026
Hoffmann
Bürgermeister
E-Mail: bauamt.loebnitz@kin-sachsen.de