Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
des Bebauungsplan Nr. 7 (Teil A) "Pegauer Straße/ B2/ B186/ Zum Wasserwerk",
4.Änderung
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Bebauungsplan Nr. 7 (Teil A), 4. Änderung, „Pegauer Straße/ B2/ B186/ Zum Wasserwerk“ der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 24.04.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Legende gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. (Beschluss-Nr. 2025/030).
Im Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 (Teil A) „Pegauer Straße/ B2/ B186/
Zum Wasserwerk“ wurde Ende 2013 die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB sowie Anfang 2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach Eingang der Stellungnahmen erfolgte die Abwägung. Die vorgetragenen Hinweise und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2014 behandelt und das Abwägungsprotokoll beschlossen.
Der in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22.05.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 7, 4. Änderung war unvollständig und enthielt nicht den zu berücksichtigenden Hinweis des Landesamtes für Archäologie. Mit dem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB soll das Fehlen dieses Hinweises im Bebauungsplan Nr. 7, 4. Änderung geheilt werden.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit im Wege des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB erneut ortsüblich bekanntgemacht.
Die Satzung wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 14.06.2014, dem Erscheinungsdatum des Amtsblattes der Stadt Zwenkau in Kraft gesetzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Pegauer Straße/ B2/ B186/ Zum Wasserwerk“ der Stadt Zwenkau erstreckt sich auf der Gemarkung Imnitz, zwischen „Pegauer Straße“ und der Bebauung der Südstraße im Osten, dem nördlichen Teil der Straße „Zum Wasserwerk“ im Norden, der B 186 im Süden und Feld- und Wiesenflächen im Westen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 (Teil A), 4. Änderung, „Pegauer Straße/ B2/ B186/ Zum Wasserwerk““ ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Der Übersichtsplan ist unverbindlich und dient nur der Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.
Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Zwenkau (Teil A), 4. Änderung, „Pegauer Straße/ B2/ B186/ Zum Wasserwerk“ in der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und erhält dort auf Verlangen über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft.
Montag/Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Zwenkau mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.zwenkau.de) sowie über das zentrale Internetportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zwenkau) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Demnach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Holger Schulz
Bürgermeister
Frau Engert, stellv. Amtsleiterin Bauamt Zwenkau
Frau Menzel, Bauamt Zwenkau