Bebauungsplan Stadt Taucha Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau" - 2. Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 22.08.2025
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"

2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2*/A „Waldenau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Teil des Stadtgebietes von Taucha.

Es wird umgrenzt von der Straße Zur Waldenau im Süden sowie Wald- und Landwirtschaftsflächen im Norden und Osten. Westlich grenzt mit einem Abstand von ca. 50 m ein weiteres Einfamilienhausgebiet an.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 2,7 ha.

Planungsanlass für den Entwicklungsbereich bildet weiterhin die Absicht des Eigentümers das Gebiet in enger Abstimmung mit der Stadt Taucha zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Um in diesem Zusammenhang eine nachhaltige städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes zu erreichen, wurde vor Einleitung des Planverfahrens ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Das Konzept dient dazu, die städtebaulichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben innerhalb der verschiedenen Nutzungsbereiche zu konkretisieren.

Ziel ist es, aus den derzeit rechtskräftigen Mischgebietsflächen Baugebietsflächen für allgemeines Wohnen zu entwickeln. Dies ist erforderlich, da der Wohnanteil der geltenden Mischgebiete ausgeschöpft ist und nur noch gewerbliche Bebauung zulässig wäre. Die damalige Absicht, an diesem Standort Gewerbe zu entwickeln, hat sich in den letzten 20 Jahren, seit Aufstellung des Bebauungsplans nicht bestätigt. Stattdessen sollen nun auf den Flächen weitere Wohngebäude errichtet werden, was die bisherige Entwicklung fortsetzt und der Nachfrage entspricht.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen

vorhanden: 

[1] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau“ (Entwurf 06/2025) – alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

[2] Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau“ (06/2025) - alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

[3] Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau“ (06/2025) – zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen

[4] Schallimmissionsprognose zum einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärm (11.2022) sowie Schallimmissionsprognose (Zusatz) zum einwirkenden Parklärm (06/2025) – zum Schutzgut Mensch

[5] Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept (06/2025) – zum Schutzgut Wasser

[6] Eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der 1. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

• Stellungnahme Landratsamt Nordsachsen mit Schreiben vom 03.09.2024 - alle Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB betreffend

• Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 05.09.2024 – zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Pflanzen

• Stellungnahme Stadt Leipzig vom 05.09.2024 - zu den Schutzgütern Wasser, Klima und Mensch

• Stellungnahmen Bürger - zu den Schutzgütern Mensch, Klima und Pflanzen

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der 2. Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 2*/A "Waldenau“ wird

vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

im Zimmer 301 während der Dienstzeiten

Mo. 8.00–12.00 u. 13.00–16.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Fr. 8.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Rosica Komitova

034298/ 70-113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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