Bebauungsplan Gemeinde Oppach Öffentliche Auslegung

Ferienanlage Am Tannenhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.02.2024 bis 21.03.2024
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Planzeichnung

Auslegung des Entwurfes vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferienanlage am Tannenhof“

Der Gemeinderat der Gemeinde Beiersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 mit Beschluss BV 2/2024/GR den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ferienanlage am Tannenhof" bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie der Begründung i.d.F. 26.01.2024 und dem Umweltbericht i.d.F. vom 26.01.2024 nebst dem Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 26.01.2024 und dem Bericht der Artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung vom 27. Oktober 2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan soll ein konkretes Vorhaben eines Vorhabenträgers bauplanungsrechtlich ermöglich werden. Der Seliger-Hof in Beiersdorf wurde über Generationen für die private Landwirtschaft genutzt und erlangte aufgrund des Wirkens und der Heimatverbundenheit seiner Eigentümer hinaus Bekanntheit. Die Nachfahren des letzten Eigentümers (zugleich Vorhabenträger) haben sich zum Ziel gesetzt, die Werte und die Schönheit des Seliger-Hofes zu erhalten und überregional bekannt zu machen.

Dazu soll das vorhandene leerstehende Hofensemble samt umgebener Grünflächen zu einer Ferienanlage mit nachhaltiger und innovativer touristischer Ausrichtung entwickelt werden.

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 26.01.2024 bestehend aus:

  • der Planzeichnung (Teil A) M 1: 1.000
  • den textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • der Begründung
  • dem Umweltbericht
  • dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie
  • dem Bericht Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung
  • sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Vorentwurf i.d.F. vom 13.06.2023)

erfolgt im Zeitraum vom 08.02.2024 bis einschließlich 21.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. sowie der Internetseite der Gemeinde Beiersdorf unter www.beiersdorf-ol.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Oppach, im Sekretariat des Rathauses Zimmer 2.2., August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Dienstag:        8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:       8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

Donnerstag:    8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an mandy.zimmer@neualand-oppach sowie gottschalk.rathaus@oppach.de gesendet werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht mit Angaben zum derzeitigen Umweltzustand (Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Schutzgebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter), Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung mit Bewertung der Betroffenheit besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten
  • Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen:
    • Regionaler Grünzug
    • Landschaftsschutzgebiet Oberlausitzer Bergland
    • Denkmalschutz
    • Altbergbau
    • Geologie
    • Grünordnung und insektenfreundliche Beleuchtung

Nr.       Belangträger [Schreiben vom]

  1. Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (08.08.2023)
  2. Landkreis Görlitz – Umweltamt – (01.09.2023)
  3. Landkreis Görlitz – Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme (06.09.2023)
  4. Sächsisches Oberbergamt (16.08.2023)
  5. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (06.09.2023)
  6. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (04.09.2023)

Beiersdorf, den 31.01.2024

Hagen Kettmann

Bürgermeister

Kontaktperson

E-Mail: gottschalk.rathaus@oppach.de

E-Mail: mandyzimmer@neuland-oppach.de

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