Auslegung des Entwurfes vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferienanlage am Tannenhof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Beiersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 mit Beschluss BV 2/2024/GR den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ferienanlage am Tannenhof" bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie der Begründung i.d.F. 26.01.2024 und dem Umweltbericht i.d.F. vom 26.01.2024 nebst dem Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 26.01.2024 und dem Bericht der Artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung vom 27. Oktober 2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan soll ein konkretes Vorhaben eines Vorhabenträgers bauplanungsrechtlich ermöglich werden. Der Seliger-Hof in Beiersdorf wurde über Generationen für die private Landwirtschaft genutzt und erlangte aufgrund des Wirkens und der Heimatverbundenheit seiner Eigentümer hinaus Bekanntheit. Die Nachfahren des letzten Eigentümers (zugleich Vorhabenträger) haben sich zum Ziel gesetzt, die Werte und die Schönheit des Seliger-Hofes zu erhalten und überregional bekannt zu machen.
Dazu soll das vorhandene leerstehende Hofensemble samt umgebener Grünflächen zu einer Ferienanlage mit nachhaltiger und innovativer touristischer Ausrichtung entwickelt werden.
Die Veröffentlichung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 26.01.2024 bestehend aus:
erfolgt im Zeitraum vom 08.02.2024 bis einschließlich 21.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. sowie der Internetseite der Gemeinde Beiersdorf unter www.beiersdorf-ol.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Oppach, im Sekretariat des Rathauses Zimmer 2.2., August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an mandy.zimmer@neualand-oppach sowie gottschalk.rathaus@oppach.de gesendet werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Nr. Belangträger [Schreiben vom]
Beiersdorf, den 31.01.2024
Hagen Kettmann
Bürgermeister
E-Mail: gottschalk.rathaus@oppach.de
E-Mail: mandyzimmer@neuland-oppach.de