Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 18.06.2025 mit Beschluss SR 45/25-24/29 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 mit der Bezeichnung „Wohnbebauung Dr.-Schmincke-Allee / Wasastraße“ beschlossen.
Das Planungsziel besteht in der Errichtung von Wohngebäuden entlang der Wasastraße und der Sicherung des Kulturdenkmals „Villa Engel“ (Dr.-Schmincke-Allee 1a), unter Berücksichtigung des die Villa umgebenden wertvollen Baumbestands und der behutsamen Integration von kleinen Remisehäusern in das Gesamtensemble. Der ruinöse und leerstehende Gebäudebestand der Gewerbeanlagen soll beseitigt werden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde der Stadtrat über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden informiert. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmäßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung im Rechtsplan.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 486/4, 484/2, 484/4, 486/3, 486/6, 483/c und 484/e der Gemarkung Serkowitz in einer Größe von ca. 10.000m²
Das Plangebiet wird begrenzt: im Süden durch die Trasse der Deutschen Bahn; im Norden durch die Pestalozzistraße bzw. angrenzend straßenbegleitende Bebauung, im Osten durch die Wasastraße; im Westen durch die Flurstücke 483/2, 483/1, 484, 672/16 der Gem. Serkowitz.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in der Zeit vom: 07.07.2025 bis zum 08.08.2025 in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsfoyer, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt. Jeder kann den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die beigefügten Unterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.15 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann während des o.g. Auslegungszeitraums zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen. de.Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und durchgeführt. Die Voraussetzungen liegen vor. Es handelt sich um ein Vorhaben der Wiedernutzbarmachung und der Nachverdichtung von Flächen der Innenentwicklung gem. den Bestimmungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Herr Queißer
Tel 0351 8311 941