Bebauungsplan Gemeinde Lohsa Öffentliche Auslegung

Tourismusgebiet Silbersee

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.07.2025 bis 18.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Bebauungsplan „Tourismusgebiet Silbersee“ in der Fassung vom 07.03.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) inklusive Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 26/2, 26/5, 26/6, 27 (teilw.), 29 (teilw.) und 31 der Gemarkung Mortka Flur 1, die Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4 (teilw.), 2/82(teilw.), 3/2, 4/1, 4/2, 5/1, 6 und 7 der Gemarkung Lohsa Flur 1 und die Flurstücke 140/2, 140/3, 140/4, 142/1, 142/2, 143/2, 146/6 (teilw.), 161/1, 161/2, 161/3, 161/4, 163/1, 163/2, 163/3, 164/1, 164/2, 165, 166/1, 166/2, 167, 168, 169/8, 169/10, 169/12, 169/13, 169/14, 169/16 der Gemarkung Friedersdorf Flur 1.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Tourismusgebiet Silbersee“ in der Fassung vom 07.03.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Lohsa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 07.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa unter www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.htm und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Tourismusgebiet Silbersee“ in der Gemeindeverwaltung Lohsa (Am Rathaus 1, 02999 Lohsa), Bauamt, während folgender Zeiten:

Montag:           8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:          8:30 Uhr – 12:00 Uhr                13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Mittwoch:          8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:      8:30 Uhr – 12:00 Uhr                13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag:            8:30 Uhr – 11:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Tourismusgebiet Silbersee“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@lohsa.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa, vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Tourismusgebiet Silbersee“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Lohsa deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 07.03.2025

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen, der Überplanung von Waldflächen und der Inanspruchnahme von Teilen des Landschaftsschutzgebietes „(Speicherbecken) Silbersee Lohsa“. Der Umweltbericht enthält außerdem Angaben zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

  • Ingenieurbüro Oeser, 30.09.2021: Faunistische Kartierungen

Endbericht der Erfassung von Brutvögeln, Reptilien und Amphibien

  • Planungsbüro Schubert, 07.03.2025: Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan i.d.F. vom 07.03.2025

Im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags wurde nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen für vorkommende Tier- und Pflanzenarten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz eintreten.

  • Geotechnisches Büro Dipl.- Ing. Bernd Bittroff, 21.05.2021: Geotechnischer Bericht

Der Bericht enthält Hinweise zu Untergrund- und Grundwasserverhältnissen, zu bodenmechanischen Kennwerten anstehender Böden, Ergebnisse chemischer Laboranalysen sowie zur Versickerungsfähigkeit der Böden.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Immissionsschutz
  • Bodenschutz
  • Wald
  • Naturschutz
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Gewässerschutz
  • Archäologie
  • Radonschutz
  • Geologie / Hydrogeologie

Lohsa, 11.06.2025                           

Thomas Leberecht

Bürgermeister

Kontakt

Frau Andrea Schlungbaum 

Telefon: 035724 / 5693 - 20

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