Flächennutzungsplan Stadt Bad Düben Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Düben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2024 bis 26.02.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bad Düben

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und

Korrektur der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Düben

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ beschlossen, welcher hiermit bekannt gemacht wird.

Im Stadtrat vom 14. Dezember 2023 wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02. November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Bad Düben für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ soll als Teilfortschreibung für einen kleinen Planausschnitt des betroffenen Gemeindegebietes durchgeführt werden.

Des Weiteren soll für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen zwischen Mühlläufer und Waldstraße“ die Darstellung im Flächennutzungsplan berichtigt werden.

Die Lage des Bereichs der 3. Änderung ist in dem Übersichtsplan der beigefügten Abbildung durch eine rote Umrandung für den Änderungsbereich und durch eine blaue Umrandung für den Berichtigungsbereich dargestellt.

Gemäß den Vorgaben des § 8 Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ die 3. Änderung des FNP der Stadt Bad Düben durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB will die Stadt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit absehen, da die Unterrichtung und Erörterung des Anlasses der 3. Flächennutzungsplanänderung bereits mit der Auslegung des Bebauungsplanes „Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ erfolgt ist.

Die 3. Änderung des FNP erfolgt mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB.

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02. November 2023 mit Planzeichnung (Deckblatt), Begründung und Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 10.12.2021 und zum Entwurf des B-Planes “Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ vom 09. September 2022 liegen in der Zeit vom

24. Januar bis 26. Februar 2024

für die Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:           09.00 - 12.00  und    13.30 - 15.00 Uhr

Dienstag:         09.00 - 12.00  und    13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    09.00 - 12.00  und    13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:           09.00 - 12.00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die kompletten Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite https://www.bad-dueben.de/rathaus/stadtentwicklung unter der Rubrik Auslegungen sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes und der im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zum Vorentwurf vom 10.12.2021 und zum Entwurf des B-Planes “Wohnbaufläche Waldstraße, Süd“ vom 09. September 2022 eingegangenen Stellungnahmen verfügbar:

Stellungnahmen:

  • Landratsamt Nordsachsen v. 21.02.2022 und 30.11.2022
  • Landesdirektion Sachsen v. 25.02.2022 und 15.11.2022
  • Regionales Planungsverband Leipzig-Westsachsen v. 15.02.2022 und 28.11.2022
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr v. 01.02.2022 und 23.11.2022
  • Landesamt für Archäologie Sachsen v. 18.01.2022 und 02.11.2022
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 24.02.2022 und 29.11.2022
  • Naturpark Dübener Heide v. 22.02.2022
  • BUND v. 03.02.2022

Mensch, Kultur und Sachgüter

Umweltbezogene Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und im Bereich der Stadt Bad Düben sind nicht zu besorgen. Das Wohngebiet wird zum Teil auf Waldflächen ausgewiesen. Diese Flächen fallen im Zuge der Planungsumsetzung aus der forstwirtschaftlichen Nutzung. Die bestehende Bausubstanz der angrenzenden Siedlungsflächen wird durch die Ausweisung nicht beeinträchtigt. Der Geltungsbereich ist archäologisches Relevanzgebiet. Archäologische Fundstätten sind nicht bekannt.

Immissionsschutz

Die Wohngrundstücke ergänzen die bestehende Waldsiedlung. Erhebliche Emissionen aus dem Geltungsbereich heraus, welche die angrenzenden Nutzungen beeinträchtigen könnten, sind zu besorgen. Erhebliche Immissionen in den Geltungsbereich hinein sind aufgrund der Entfernung zu Emissionskorridoren durch Lärm zu erwarten. Hier wurde entsprechend den Hinweisen der SG Immissionsschutz ein Schallgutachten im Rahmen des B-Planes erarbeitet.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Immissionsschutz

  • Hinweis auf zu erwartende Lärmeinwirkungen in den Geltungsbereich hinein
  • Hinweis auf Lärmauswirkungen aufgrund der bestehenden Nutzung aus dem Geltungsbereich in die bestehende Wohnbebauung

Bodenschutz

Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung von 688 m2 Boden aufgrund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung. Es sind jedoch keine natürlichen Böden oder Böden mit schützenswerter Funktionsausprägung betroffen.

Gleichartiger Ausgleich ist im Zuge der Planung nicht möglich. Die Bodenfunktionen werden gleichwertig durch Aufforstungen (Waldersatz) auf einer Zuordnungsfläche ausgeglichen.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Bodenschutz

  • Keine Bedenken gegenüber der Planung

Grund- und Oberflächenwasser

Keine direkte Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser. Ausgleich der verringerten Grundwasserneubildung durch Entsiegelungsmaßnahmen (siehe Bodenschutz).

Versickerung des Niederschlagswassers, Ableitung des Schmutzwassers in vorhandene Kanalisation. Keine Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Wasserrecht

  • Abwasserentsorgung über Anschluss an Kanalisation
  • Verbleib des Niederschlagswassers auf den Grundstücken.

Pflanzen, Tiere, Naturschutz

Verlust von Saumflächen (Straßenrand) und Wald (Kiefernforst)  gegenüber dem Bestand durch bauliche Nutzung. Keine erhebliche Beeinträchtigung besonders oder streng geschützter Tierarten zu erwarten.

Feststellung mehrerer Eingriffstatbestände.

Nach Bilanzierung Ausgleich durch Anlage einer Waldersatzfläche außerhalb des Geltungsbereiches (Zuordnungsfläche). Aufgrund der notwendigen Fläche für den Waldersatz ergibt sich für das Schutzgut Lebensräume eine erhebliche Überkompensation.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Naturschutz

  • Keine Anrechnung der Überkompensation bei den Biotopwertpunkten für andere Eingriffe möglich
  • Forderung nach Umweltbericht
  • Schutz der Tierwelt vor Lichtemission bei Außenbeleuchtung

Klima / Klimaschutz

Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu besorgen.

Die Nutzung von erneuerbarer Energie durch Solarthermie, Photovoltaik oder Geothermie ist nicht ausgeschlossen. Festsetzungen für eine Solarmindestfläche werden ausgewiesen.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen

  • Keine Stellungnahme

Forst / Waldersatz

Verlust von 3.436 m2 Waldflächen (Kiefernforst) gegenüber dem Bestand durch die bauliche Nutzung. Es sind 4 Waldfunktionen betroffen, so dass sich ein Waldersatz mit dem Faktor 1,8 gegenüber dem Bestand ergibt.

Ausgleich durch Anlage einer Waldersatzfläche außerhalb des Geltungsbereiches (Zuordnungsfläche). Ersatz für 3.436 m2 Wald durch Neuanlage von 6.185 m2 Wald.

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen, SG Forst

  • Kompensationserfordernis für 4 Waldfunktionen
  • Antrag auf Waldumwandlung notwendig
  • Beachtung der Boden- und Standortverhältnisse bei Artenwahl

Bad Düben, den 11. Januar 2024                        
 

Astrid Münster                                                                                      

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Düben

Bau- und Bürgeramt

Herr Thomas Brandt, Leiter Bau- und Bürgeramt

Tel.Nummer 034243 72260

Thomas.Brandt@Bad-Dueben.de

 

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