Bebauungsplan Stadt Belgern-Schildau Beschluss

VE01 Solarpark Schildau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.05.2025 bis 20.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.11.2024 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

1

Schildau

6

105/1

2

Schildau

6

107

3

Schildau

6

109/1

4

Schildau

6

110/1

5

Schildau

6

111/1

6

Schildau

6

112/1

7

Schildau

6

113/1

8

Schildau

6

130/4

9

Schildau

6

130/5

10

Schildau

6

131/1

11

Schildau

6

131/3

12

Schildau

6

132/2

13

Schildau

6

133/1

14

Schildau

6

133/2

15

Schildau

6

133/3

16

Schildau

6

134


 im Bereich Blankenau.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben des Landratsamtes Nordsachsen vom 23.04.2925 unter der Registriernummer 045/07/2025 und dem Aktenzeichen 2022-06167 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Schildau“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Solarpark Schildau“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB bei der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich ist der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadtverwaltung Belgern-Schildau eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 bis 3 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Auf § 4 Abs. 4 SächsGemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. Der Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. Die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Belgern-Schildau, 28.05.2025                 

Gläser
Bürgermeister                                                                                                 (Siegel)

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang