Der Stadtrat der Stadt Belgern-Schildau hat am 06.11.2024 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:
Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
1
Schildau
6
105/1
2
107
3
109/1
4
110/1
5
111/1
112/1
7
113/1
8
130/4
9
130/5
10
131/1
11
131/3
12
132/2
13
133/1
14
133/2
15
133/3
16
134
im Bereich Blankenau.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben des Landratsamtes Nordsachsen vom 23.04.2925 unter der Registriernummer 045/07/2025 und dem Aktenzeichen 2022-06167 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Schildau“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Solarpark Schildau“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB bei der Stadt Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern zu den üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich ist der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadtverwaltung Belgern-Schildau eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 bis 3 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Auf § 4 Abs. 4 SächsGemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Belgern-Schildau, 28.05.2025
Gläser Bürgermeister (Siegel)
Ute Simon E-Mail: u.simon@belgernschildau.de