Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 21.05.2025 mit Beschluss SR 33/25-24/29 nach Abwägung den erneuten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ in der Fassung vom 08.01.2025 mit red. Ergänzungen vom 11.03.2025 gefasst.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat bereits in seiner Sitzung am 16.03.2022 mit Beschluss SR 10/22-19/24 den Bebauungsplan Nr. 92 als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung am 27.05.2022 im Radebeuler Amtsblatt 06/2022 trat dieser Bebauungsplan in Kraft. Am 09.08.2022 wurde ein Antrag auf Normkontrolle nach § 47 VwGO beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht - im Folgenden SächsOVG genannt - über die Gültigkeit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ vom 16.03.2022 gestellt. Mit Urteil vom 28.10.2024 Az.: 1 C 24/22 erklärte das SächsOVG den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ der Großen Kreisstadt Radebeul vom 16.03.2022 für unwirksam. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ vom 16.03.2022 verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot und weist Ermittlungs- und Bewertungsdefizite hinsichtlich der Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche auf. Die gerichtlich festgestellten Mängel des Bebauungsplanes wurden durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB behoben. Das bedeutet, dass ein erneuter Entwurf (Entwurf in der Fassung vom 08.01.2025) erarbeitet wurde und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wiederholt wurden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 wird begrenzt:
Das Plangebiet ist im beigefügtem Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Planzeichnung zur Satzung (Teil A).
Der Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ in der Fassung vom 08.01.2025 mit red. Ergänzungen vom 11.03.2025 tritt mit der erneuten Bekanntmachung nach §10 Abs. 3 BauGB i.V.m. §214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 27.05.2022 in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul bei Frau Wächtler (Zimmer 1.14) oder einem Vertreter während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, DWA-Regelungen und ähnliche Regelungen) können bei der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul bei Frau Wächtler (Zimmer 1.14) oder einem Vertreter während der Öffnungszeiten ebenfalls eingesehen werden. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ist gemäß §10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch über das Internet unter www.radebeul.de/bebauungsplan und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich.
Hinweis nach §44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis nach §215 BauGB:
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
Hinweis nach §4 Abs. 4 SächsGemO:
Nach § 4 Abs. 4 S. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Radebeul, den 22.05.2025
Wendsche
Oberbürgermeister
Fr. Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Große Kreisstadt radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul