Bekanntmachung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohnbebauung Fabrikstraße“
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 mit Beschluss Nr. 26/2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße“ in der Fassung vom 01.12.2022 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 27. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023
zu den Dienstzeiten
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach unter www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 02.03.2023
M. Steglich
Bürgermeister
Frau Angela Gröber Telefon: 035026 975-10 E-Mail: wohnungswesen@duerrroehrsdorf-dittersbach.de