Bebauungsplan Gemeinde Großhartmannsdorf Beschluss

Gemeinde Großhartmannsdorf Bekanntmachung der Genehmigung „Gewerbegebiet an der Schulstraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.05.2025 bis 12.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet An der Schulslraße" Gemeinde Großhartmannsdort

Mit Bescheid der vom 13.05.2024 Aktenzeichen 1.20.1.621.4 - 24B 170048 hat das Landratsamt Mittelsachsen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schulstraße" genehmigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Großhartmannsdorf hat mit Beschluss vom 16.05.2022 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Diese Genehmigung/dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt, Zimmer 9, der Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf, Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf
während nachfolgend genannter Dienstzeiten
Dienstag         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs, 1 BauGB wird hingewiesen,
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs, 1 S, 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs, 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs, 3 S, 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind: der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt
wird.

Großhartmannsdorf, den 05.04.2025

Müller                                                                                 Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Großhartmannsdorf, Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf

Bauamt, Zimmer 9, der Gemeindeverwaltung Großhartmannsdorf,

Hauptstraße 106, 

09618 Großhartmannsdorf

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