Bebauungsplan Gemeinde Löbnitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet an der Kabine"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 13.01.2023
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Planzeichnung

Nach der Erarbeitung des Vorentwurfes findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6 ha am westlichen Ortsrand von Löbnitz, südlich des Zschernweges und westlich der Straße am Wolfsgraben. Es befindet sich auf Flur 5 der Gemarkung Löbnitz im Ortsteil Löbnitz. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 126/18 (tlw.), 126/19 (tlw.), 126/25 (tlw.), 126/26, 126/27 (tlw.), 126/46 (tlw.), 126/47 (tlw.), 466/4, 441 (tlw.), 448 (tlw.), 465 (tlw.), 467, 468 und 471 (tlw.). Die Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Gegenüber der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 20.11.2020 hat sich der Geltungsbereich folgendermaßen geändert. Das Flurstück 126/63 der Gemarkung Löbnitz, Flur 5 wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flurstücke 441 (tlw.), 448 (tlw.) und 465 (tlw.) wurden in den Geltungsbereich aufgenommen, um eine Straßenanbindung an die Umgehungsstraße planerisch vorzubereiten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023

während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz aus.

Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht sind im o. g. Zeitraum im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich/

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an bauamt.loebnitz@kin-sachsen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Gemeinde Löbnitz auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Löbnitz, den 25.11.2022

D. Hoffmann

Bürgermeister

Gegenstände

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