Flächennutzungsplan Gemeinde Sehmatal Öffentliche Auslegung

Gemeinde Sehmatal öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes E 05-2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2022 bis 09.09.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Sehmatal über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 05/2022)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2022 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort OberwiesenthaI, (Stand 05/2022) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand 05/2022) gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Stand 05/2022) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (05/2022) liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal- Cranzahl, Zimmer 203

in der Zeit vom 09.08.2022 bis 09.09.2022

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@sehmatal.de eingereicht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Sehmatal unter

Homepage der Gemeinde/Rubrik: "Rathaus - Aktuelles" sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Flächennutzungsplan werden für das gesamte Gebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt sowie voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht ist nach BauGB Bestandteil des der Flächennutzungsplanänderung und nimmt am kompletten Verfahren teil. Er legt die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes entsprechend dem Stand des Verfahrens dar und ist damit Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung.

Folgenden, wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls ausgelegt:

Umweltbezogene Stellungnahmen

7. Landestalsperrenverwaltung, VE 19.10.2021

8. Planungsverband Region Chemnitz, VE: 13.10.2021

9. Landratsamt Erzgebirgskreis, VE: 12.11.2021

20. Regionalbauernverband Erzgebirge e.V., VE: 03.11.2021

22. NABU, VE: 09.11.2021

23. NASA, VE: 09.11.2021

24. Grüne Liga, VE: 09.11.2021

26. Sächsischer Heimatschutz e. V., VE 11.11 .2021

28. Zweckverband Naturpark "Erzgebirge Vogtland", VE: 30.09.2021

Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Themenblöcke nach Schützgütern / Quelle der Umweltinformation / Art der Umweltinformation

Tiere

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Vorkommen verschiedener geschützter Arten (insbesondere Wiesenbrüter und Schmetterlinge)
  • Habitate verschiedener Arten

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Vorkommen verschiedener geschützter Arten
  • Habitate verschiedener Arten

Pflanzen

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Vorkommen verschiedener geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen (insbesonere geschützte Bergwiese)

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Biotope betroffen (insbesondere geschützte Bergwiesen)
  • Wald nicht betroffen

Mensch und Gesundheit

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • keine negativen Auswirkungen

Boden / Fläche

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Baubedingte Auswirkungen
  • keine Betriebsbedingten Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Flächenversieglung
  • Flächenverlust Landwirtschaft
  • Altablagerungen westlich

Wasser

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Versickerungsfähigkeit und Versiegelung
  • Vorwiegend mittlere Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Versickerungsfähigkeit muss gewährleistet sein
  • Hochwasserentstehungsgebiet
  • Naturnahe Kleingewässer vorhanden

Klima und Luft

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Baubedingte Auswirkungen
  • Keine Betriebsbedingten Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Klimaauswirkungen Flächenverbrauch allgemein

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Nicht betroffen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Keine Beeinträchtigung

Landschaft

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Vorwiegend geringe Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Kulturlandschaftsschutz "Wiesenlandschaft um Oberwiesenthal"
  • Landschaftsschutzgebiet

Biologische Vielfalt

Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Baubedingte Auswirkungen
  • Betriebsbedingten Auswirkungen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • FFH-Lebensraumtypen
  • Vorkommen seltener und geschützter Arten
  • Entwicklungszone Naturpark

Wechselwirkungen

Umweltbericht

  • Gering

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Sehmathal, den 14.07.2022

 

Sebastian, Nestler                                                               (Siegel)
Bürgermeister

Beschlussanlage:
Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans

Flurstücke 401/6, 401/7, 401/8, 401/9, 401/10 und 401/11 der Gemarkung UnterwiesenthaI, Stadt Kurort Oberwiesenthal

Kontaktperson

Gemeinde Semathal

im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 SehmatalCranzahl, Zimmer 203
 

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