Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Sehmatal über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 05/2022)
Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2022 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort OberwiesenthaI, (Stand 05/2022) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand 05/2022) gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Stand 05/2022) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (05/2022) liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal- Cranzahl, Zimmer 203
in der Zeit vom 09.08.2022 bis 09.09.2022
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@sehmatal.de eingereicht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Sehmatal unter
Homepage der Gemeinde/Rubrik: "Rathaus - Aktuelles" sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Flächennutzungsplan werden für das gesamte Gebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt sowie voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht ist nach BauGB Bestandteil des der Flächennutzungsplanänderung und nimmt am kompletten Verfahren teil. Er legt die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes entsprechend dem Stand des Verfahrens dar und ist damit Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung.
Folgenden, wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls ausgelegt:
Umweltbezogene Stellungnahmen
7. Landestalsperrenverwaltung, VE 19.10.2021
8. Planungsverband Region Chemnitz, VE: 13.10.2021
9. Landratsamt Erzgebirgskreis, VE: 12.11.2021
20. Regionalbauernverband Erzgebirge e.V., VE: 03.11.2021
22. NABU, VE: 09.11.2021
23. NASA, VE: 09.11.2021
24. Grüne Liga, VE: 09.11.2021
26. Sächsischer Heimatschutz e. V., VE 11.11 .2021
28. Zweckverband Naturpark "Erzgebirge Vogtland", VE: 30.09.2021
Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Themenblöcke nach Schützgütern / Quelle der Umweltinformation / Art der Umweltinformation
Tiere
Umweltbericht Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Pflanzen
Mensch und Gesundheit
Boden / Fläche
Wasser
Klima und Luft
Kultur- und Sachgüter
Landschaft
Biologische Vielfalt
Wechselwirkungen
Umweltbericht
Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.
Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.
Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Sehmathal, den 14.07.2022
Sebastian, Nestler (Siegel) Bürgermeister
Beschlussanlage: Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Flurstücke 401/6, 401/7, 401/8, 401/9, 401/10 und 401/11 der Gemarkung UnterwiesenthaI, Stadt Kurort Oberwiesenthal
Gemeinde Semathal
im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 SehmatalCranzahl, Zimmer 203