Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Eichenhof“ mit Stand vom 27.04.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung einer bislang brachliegenden innerstädtischen Fläche geschaffen und deren geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Allgemeinen Wohngebiet ermöglicht werden. Ziel ist insbesondere die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Geschosswohnungsbau sowie die nachhaltige Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale im Sinne der Innenentwicklung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohnbebauung Eichenhof“ in der Fassung vom 27.04.2026 findet im Zeitraum vom 20.07.2026 bis 02.09.2026 statt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Eichenhof“ sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Niesky, Große Kreisstadt Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky einzusehen.
Öffnungszeiten:
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird außerdem von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen.
Die Angabe darüber, welche Arten und umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB werden auf Grundlage von § 13 BauGB nicht durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Eichenhof“ können bis einschließlich 02.09.2026 schriftlich, per E-Mail an info@niesky.de oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung der Großen Kreisstadt Niesky abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Niesky in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
gez.
Kathrin Uhlemann Niesky, 02.07.2026
Oberbürgermeisterin
Frau Gundula König Telefon: 03588 282650 E-Mail: beteiligung@niesky.de