Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3017, Dresden-Hellerau Nr. 13, Gewerbegebiet Flughafen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 11.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat in seiner Sitzung am 19. April 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2049/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3017, Dresden-Hellerau Nr. 13, Gewerbegebiet Flughafen beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen gemäß § 8 BauNVO geschaffen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 2000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am

Dienstag, 25. August 2026, 18 Uhr

im Stadtbezirksamt Klotzsche, Kieler Straße 52, 01109 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplan Nr. 3017 wird mit seinen jeweiligen Erläuterungen

vom 3. August bis einschließlich 11. September 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Folgende Untersuchungen liegen vor:

  • Vorplanung zur Erschließung Gewerbegebiet Flughafen vom 15. Dezember 2023, IBK Dresden GmbH
  • Faunistische Untersuchungen zum Vorhaben Industrieansiedlung Dresden-Nord,
    9. Dezember 2015, NSI – Naturschutzinstitut Region Dresden e. V.

Die Untersuchungen können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel.: 0351 488 - 3230, stadtplanung-mobilitaet@dresden.de.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
 

Dresden, 16. Juli 2026

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3017 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich:

Montag                                       9 bis 12 Uhr

Dienstag, Donnerstag               8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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