Bebauungsplan Stadt Delitzsch Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "Verbrauchermarkt nördlich Richard-Wagner-Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.07.2026 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Verbrauchermarkt nördlich Richard-Wagner-Straße“ im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Verbrauchermarkt nördlich Richard-Wagner-Straße“ gebilligt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Größe und räumliche Einordnung des Plangebietes

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 befindet sich südwestlich der Innenstadt von Delitzsch nördlich der Richard-Wagner-Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine aktuell als Lager genutzte Fläche und angrenzende Gehölzstrukturen. Dabei handelt es sich um den südöstlichen Teil des Flurstücks 301/4 (Gemarkung Delitzsch, Flur 5) mit einer Größe von ca. 14.230 m². Im Osten wird das Plangebiet durch das Flurstück 299/6 (Gemarkung Delitzsch, Flur 5) begrenzt, auf dem sich ein Bau- und Gartenfachmarkt befindet. Im Westen schließen sich Waldflächen an, die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Loberaue“ liegen. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Richard-Wagner-Straße.

Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Das Plangebiet befindet sich überwiegend im unbeplanten Innenbereich von Delitzsch. Für die geplante Nutzung ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht gegeben. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage des § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes.

Ziel der Planung ist eine Neuordnung der bisher als Lager genutzten Fläche nach Aufgabe der bisherigen Nutzung. Es sollen die Voraussetzungen für den Neubau eines großflächigen Verbrauchermarktes geschaffen werden, der aktuellen ökologischen Standards entspricht, u. a. Photovoltaik zur Energieerzeugung, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge etc..

Mit dem Vorhaben soll die Versorgungssituation im innerstädtischen Bereich von Delitzsch gestärkt und signifikant verbessert werden, auch um der raumordnerischen Funktion als Mittelzentrum Rechnung zu tragen. Die räumliche Nähe zwischen dem geplanten Einzelhandelsstandort und dem CTC wird zudem dazu beitragen, dass Beschäftigte des künftigen Großforschungszentrums und damit verbundener Einrichtungen im Verbrauchermarkt einkaufen werden.

Der Bauleitplanung zugrundeliegendes Vorhabenkonzept:

Geplant ist die Errichtung eines „E-Center“ - Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.500 m² zuzüglich eines Windfangs mit maximal 120 m² Fläche und zusätzlich maximal 120 m² Ladenfläche in der Vorkassenzone (vorauss. Bäckerei mit Café). Die Gesamtfläche wird ca. 3.400 m² betragen. Der eingeschossige Baukörper wird im nordöstlichen Teil des Plangebietes angeordnet. Die Anlieferung erfolgt an der nördlichen Gebäudeseite. Pkw-Stellplätze werden im Westen und im Süden des Gebäudes geplant. Vorgesehen sind ca. 160 Stellplätze, die anteilig mit E-Ladesäulen ausgestattet werden. Es werden die für einen Vollsortimenter üblichen Sortimente (Waren des täglichen Bedarfs sowie Getränke, Non-Food etc.) angeboten.

Arten verfügbarer Umweltinformationen und vorliegende Gutachten

Vgl. Anlage 7

Frühzeitige öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Verbrauchermarkt nördlich Richard-Wagner-Straße“ einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 20.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026

digital auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Ferner können die Planungsunterlagen in o.g. Zeitraum zu nachfolgend angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.12, eingesehen werden: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlich (analog und digital) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Schritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

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Delitzsch, 15. Juli 2026

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr André Fischer

Stadtverwaltung Delitzsch

Bauamt - SG Bauordnung / Stadtplanung

Tel.: 034202 / 67232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)


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Große Kreisstadt Delitzsch
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Datenschutzbeauftragter
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Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


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Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.
Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.
Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


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Eine Übermittlung erfolgt nicht.


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Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


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Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de


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