Bekanntmachung
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Siedlung“, Gemeinde Kottmar OT Obercunnersdorf in der Fassung vom 03.06.2026
gemäß § 3 Abs 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2026 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt an der Straße An der Siedlung - K 8672 am östlichen Ortsrand von Obercunnersdorf. Er hat eine Größe von ca. 31.270 m² und umfasst vollständig das Flurstück 1055/2 sowie Teile der Flurstücke 1055/1 und 1420/2 der Gemarkung Obercunnersdorf. Zum Geltungsbereich gehört auch die externe Ausgleichsfläche auf Flurstück 1444/3 der Gemarkung Neueibau. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Gewerbeflächen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Siedlung“, Gemeinde Kottmar OT Obercunnersdorf, in der Fassung vom 03.06.2026 bestehend aus
- Teil A – Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen)
- Teil B – Textliche Festsetzungen
sowie der
- Begründung mit
- Umweltbericht mit 3 Anlagen (Geotechnischer Bericht, Schalltechnisches Gutachten, Entwässerungskonzept)
wird zusammen mit wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom
23.07.2026 bis einschließlich 26.08.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kottmar unter https://www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1065896 veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar:
Montag 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-18.00 Uhr
Mittwoch 8.30-12.00 Uhr 12.30-14.00 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr 12.30-17.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Stellungnahmen können per an info@gemeinde-kottmar.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist.
Kottmar, 09.07.2026
Michael Görke
Bürgermeister (Siegel)
Gemeinde Kottmar, Bauverwaltung
Hauptstraße 62
02739 Kottmar OT Eibau
Tel: 03586-78040