Bebauungsplan Stadt Delitzsch Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" (Teilbereich Süd)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.07.2026 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Süd) im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Süd) gebilligt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Im Teilbereich Süd soll in Ergänzung des Forschungszentrums ein Industrie- bzw. Gewerbegebiet entstehen. Denkbar sind betriebliche Verknüpfungen von gewerblichen Ansiedlungen zum CTC. Auf Grund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung und der geplanten maßgeblichen Nutzungsänderung besteht ein Planungserfordernis, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Aufgestellt wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB, der die wesentlichen Festlegungen zur Art und Intensität der Nutzung sowie zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange trifft.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen, unter Beachtung der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Rahmenbedingungen, vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:

  • Schaffung von zusammenhängenden Bauflächen, um eine großflächige Industrie-/ Gewerbeansiedlung zu ermöglichen,
  • Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen für die Region,
  • Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher als auch infrastruktureller Hinsicht,
  • Berücksichtigung der ökologischen, umwelt-, natur- und artenschutzfachlichen Belange, zur Vorsorge gegenüber nicht erwünschten, negativen Auswirkungen und zur Absicherung der Umweltverträglichkeit des Projekts,
  • Berücksichtigung und Einhaltung des Immissions- und Störfallschutzes,
  • Integration des Gebiets in die Landschaft, durch eine ansprechende Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes.

Größe und Lage des Plangebietes (Südteil):

Das mit ca. 51,5 ha große Plangebiet südlich der Bahntrasse Halle – Eilenburg ist durch seine vergangene industrielle Vornutzung durch die brachliegenden Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik bereits vorgeprägt. Im Westen und Süden des Plangebietes liegen großflächig fruchtbare Ackerböden, die bis heute intensiv ackerbaulich genutzt werden. Im nordwestlichen Bereich wird durch ein örtliches Baumschulunternehmen seit 2023 eine Pflanzenproduktion betrieben.

Nachfolgende Flurstücke befinden sich komplett oder teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Teilbereich Süd:

  • Gemarkung Delitzsch/Flur 6: 81/5; 81/6; 81/8; 81/9; 81/17; 81/21; 83/3; 83/8; 83/13; 83/14; 84/6; teilweise 89/5;
  • Gemarkung Delitzsch/Flur 7: 22/3; 24/2;
  • Gemarkung Delitzsch/Flur 10: 34/1; 34/2; 37/1; 37/3; 37/9; 37/10; 37/12; 37/15; 115/26; 182/32; 185/28; 187/26; 186/27; 191/35; 196/34; 194/35; 209/35; 207/37; 208/37; 210/26; 352; 353; 358; 359; 360; 361; 362; 363; 364; 365; 366; 367;
  • Gemarkung Delitzsch/Flur 11: 14/2; 16/14; 16/17; 17/7; 17/8; 18/7; 18/8; 22/1; 36/10; 36/11; 54/13; 105/14; 184/16; 186

Bisherige Verfahrensschritte:

Das Bauleitplanverfahren soll im „Normalverfahren“ mit frühzeitiger Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) und formaler Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Folgende Verfahrensschritte wurden dabei bisher abgeschlossen:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 gefasst.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.07.2023 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch sowie bereits am 05.07.2023 als Information auf der Website (www.delitzsch.de/bauleitplanung) der Stadt.

Mit Beschluss vom 25.06.2026 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“-Teilbereich Süd mit Stand Juni 2026, gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die zeitgleiche Beteiligung der von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB) beschlossen.

Arten verfügbarer Umweltinformationen:

Vgl. Anlage 9

Vorliegende und in Erstellung befindliche Gutachten:

  • I. Umweltbericht – ICL Ingenieur Consult GmbH, L. Adrian und Dr. B. C. Meyer
    Stand Juni 2026 zum BPL-Vorentwurf;  
  • II. Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC in Delitzsch. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung Rastvögel CTC-Standort Süd; Heike Sichting, März 2025, 22 S.
  • III. Faunaerfassung 2025 – Kartierbericht Brutvögel und Libellen zum Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ Teilbereich Süd der Großen KreisstadtDelitzsch; BioCart Ökologische Gutachten & Studien, September 2025; 33 S. Anlage: Karte 1 – Reviere der Brutvögel im Plangebiet – Maßstab 1:1.200
  • IV. Kartierbericht über die faunistische Erfassung von Amphibien und Reptilien Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC in Delitzsch Teilgebiet Süd. Elisabeth Krahnstöver, Oktober 2025; 30 S. Anlage: Karte Sichtungspunkte von Zauneidechsen
  • V. Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“, Teilbereich Süd, Große Kreisstadt Delitzsch: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Zwischenbericht Mai 2026 zum Vorentwurf des Bebauungsplans, Adrian Landschaftsplanung für ICL, Mai 2026 (vollständige Fassung wird zum B-Plan-Entwurf erstellt)
  • VI. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung im Umweltbericht Stand Juni 2026 (Kap 8.13):
    Erste Bilanzierung zum BPL-Vorentwurf – ICL Ingenieur Consult GmbH (finale Fassung wird zum B-Plan-Entwurf erstellt)
  • VII. Schalltechnische Untersuchung bzw. Schallimmissionsprognose – SLG Prüf- und Zertifizierungs-GmbH (in Erstellung)
  • VIII. Niederschlagswasserkonzept (Gesamtentwässerungskonzept) – ICL Ingenieur Consult GmbH (in Erstellung)
  • IX. Verkehrs- und Mobilitätskonzept – Bernard Gruppe (in Erstellung)

Frühzeitige öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die frühzeitige öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie- CTC“ (Teilbereich Süd) einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 20.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026

digital auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Ferner können die Planungsunterlagen in o.g. Zeitraum zu nachfolgend angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.12, eingesehen werden: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlich (analog und digital) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Schritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

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Delitzsch, 15. Juli 2026

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr André Fischer

Stadtverwaltung Delitzsch

Bauamt 

SG Bauordnung /Stadtplanung

Tel.: 034202 / 67232

Email: bauleitplanung@delitzsch.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)


1. Verantwortlicher


Große Kreisstadt Delitzsch
Sachgebiet Stadtplanung
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: +49 34202 67-0
E-Mail: info@delitzsch.de


2. Datenschutzbeauftragter


Große Kreisstadt Delitzsch
Datenschutzbeauftragter
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: +49 34202 67-211
E-Mail: datenschutz@delitzsch.de


3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten


Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten


Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten


Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.
Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.
Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation


Eine Übermittlung erfolgt nicht.


7. Dauer der Speicherung


Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


8. Ihre Rechte als betroffene Person


Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:


• Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
• Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde


Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:


Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de


10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten


Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.


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