Der Gemeinderat der Gemeinde Kodersdorf hat am 28.01.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau EDEKA Markt, Straße der Einheit, Kodersdorf“ nach § 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Planungsziel ist die Weiterentwicklung und Modernisierung des bestehenden „Markt der Generationen“ entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 BauGB. Dadurch soll die Erweiterung des bestehenden Sortiments sowie die Erhöhung der Barrierearmut ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 11.192 m² und schließt die Flurstücke 33/2, 34/1, 34/2, 63/4, 63/5, 73 (Teilfläche), 74/2, 74/3, 74/4, 74/5 (Teilfläche), 76/3 und 76/4 (Teilfläche) der Gemarkung Kodersdorf Flur 8 ein.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil) B, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.02.2025, zu jedermanns Einsicht im Zeitraum
vom 10.03.2025 bis einschließlich zum 14.04.2025 (36 Tage)
während folgender Zeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 11.00 Uhr
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Schöne
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032