Innenbereichssatzung Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Beschluss

Klarstellungssatzung „Reiterweg“ im Ortsteil Horka der Gemeinde Horka

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 06.12.2025 bis 05.12.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Horka hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 die Klarstellungssatzung „Reiterweg“ im Ortsteil Horka der Gemeinde Horka bestehend aus dem Lageplan / Planzeichnung und dem Satzungstext in der Fassung vom 05.11.2025 über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 BauGB, als Satzung beschlossen.

Die Klarstellungssatzung „Reiterweg“ im Ortsteil Horka der Gemeinde Horka tritt mit Bekanntmachung nach § 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB können alle Interessierten die Klarstellungssatzung von diesem Tag an im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf, im Zimmer 304 während der unten angegebenen Sprechzeiten:

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch        09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß § 10 a Absatz 2 BauGB soll die Klarstellungssatzung ergänzend auch in das Internet eingestellt werden:

https://www.horka.de/satzungen/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weisserschoeps-neisse/beteiligung/themen/1059203

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Horka, den 6.12.2025

Christoph Biele

Bürgermeister

Kontakt

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70034 o. 70032

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