Der Gemeinderat der Gemeinde Horka hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 die Klarstellungssatzung „Reiterweg“ im Ortsteil Horka der Gemeinde Horka bestehend aus dem Lageplan / Planzeichnung und dem Satzungstext in der Fassung vom 05.11.2025 über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 BauGB, als Satzung beschlossen.
Die Klarstellungssatzung „Reiterweg“ im Ortsteil Horka der Gemeinde Horka tritt mit Bekanntmachung nach § 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB können alle Interessierten die Klarstellungssatzung von diesem Tag an im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf, im Zimmer 304 während der unten angegebenen Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 10 a Absatz 2 BauGB soll die Klarstellungssatzung ergänzend auch in das Internet eingestellt werden:
https://www.horka.de/satzungen/
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weisserschoeps-neisse/beteiligung/themen/1059203
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Horka, den 6.12.2025
Christoph Biele
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032