Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnbaustandort Rittersgrüner Straße" im Ortsteil Crandorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2024 bis 16.08.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbaustandort Rittersgrüner Straße“ im Ortsteil Crandorf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussnummer 525/2024).

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand Mai 2024 in der Zeit vom

11.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

auf der Homepage der Stadt (www.schwarzenberg.de/de/buergerbeteiligungsportal.html) sowie auf dem Zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht zu folgenden Zeiten

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Dauer der Auslage können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden (bauamt@schwarzenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Schwarzenberg, den 18.06.2024

R. Gehart

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Sabina Loos
Telefon: 03774 266400
E-Mail: s.loos@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Baugrundgutachten
  • Fachgutachten Versickerung

Informationen

Übersicht
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