Bebauungsplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan im Bereich Gartenstraße "Wohnbebauung Kutzscherberg" - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.08.2020 bis 11.09.2020
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenberg hat am 24.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Kutzscherberg“ beschlossen. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die Größe der festgesetzten Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der in der Fassung vom Mai 2019 vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich der artenschutzrechtliche Risikoabschätzung sowie das Schallschutzgutachten liegen in der Zeit

vom 10.08.2020 – 11.09.2020

in der Stadtverwaltung Schwarzenberg (Rathaus), Straße der Einheit 20, Zimmer 3.05 (Sekretariat Bauamt), 08340 Schwarzenberg während der folgender Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag und Freitag                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Ziff. 2 BauGB unterrichten

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de -> Leben-> Bürgerbeteiligungsportal sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schwarzenberg, 22.07.2020

Hiemer

Oberbürgermeisterin                                                             - Siegel -

Kontaktperson

Stadt Schwarzenberg

SG Bauverwaltung

Frau Weißflog : 03774 266 410 oder s.weissflog@schwarzenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebaungsplan: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen
  • Bebauungsplan: Begründung
  • Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung
  • Immissionsschutzgutachten Bericht
  • Immissionsschutzgutachten Übersichtsplan
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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