Was muss ich bei welchem Anliegen mitbringen?
Beantragung Personalausweis / Reisepass
• derzeitigen Ausweis der antragstellenden Person (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)
• ein neues aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr mit hellem Hintergrund)
• Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig! Im Einwohnermeldeamt Roßwein selbst gibt es keine Möglichkeit zur Aufnahme des erforderlichen biometrischen Passbildes! (Abruf des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt erfolgt über die von Ihnen mitgebrachte Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes)). Nach den derzeit vorliegenden Informationen kann man sowohl bei der Drogeriemarktkette dm als auch bei den Fotodienstleistern, die unter dem folgenden Link aufgeführt sind, eine Aufnahme machen:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
• Geburtsurkunde
• Persönliche Vorsprache der antragstellenden Person (Bei Dokumenten für Kinder müssen die Kinder zwingend mit anwesend sein!)
• Bei Dokumenten für Kinder müssen alle Sorgeberechtigten mit ihrem Ausweis anwesend sein oder schriftlich Ihre Zustimmung erteilen, gemeinsam mit einer Ausweiskopie
Die Gebühren betragen:
• Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 27,60 €
• Personalausweis ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 46,00 €
• Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
• Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Anmeldung in die Gemeinde / Ummeldung innerhalb der Gemeinde:
• Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass
• Geburtsurkunde (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist)
• Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (erhalten Sie vom Vermieter)
• Einzug in Privateigentum ist ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) vorzulegen
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung und reicht daher nicht aus!
Beantragung von Führungszeugnissen & Gewerbezentralregisterauszügen: (einfach/erweitert/behördlich)
• persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
• bei einem erweiterten/behördlichen Führungszeugnis ist das Schreiben der verlangenden Stelle unbedingt mit vorzulegen
• weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz;
• die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.