Terminvereinbarung Stadt Roßwein Moderne Verwaltung

Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.05.2024 bis -
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Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig!

Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes ist zwingend ein Termin erforderlich, den Sie hier vereinbaren können.

Für Abholungen von Ausweisen, Meldebescheinigungen und Führungszeugnissen benötigen Sie keinen Termin, müssten aber ggf. etwas Wartezeit einplanen.

Montag:         9.00 -12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 -12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00 -12.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 -12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:           geschlossen

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Einwohnermeldeamt .

Ort: Markt 4, 04741 Roßwein

Was muss ich bei welchem Anliegen mitbringen?


Beantragung Personalausweis / Reisepass
•    derzeitigen Ausweis der antragstellenden Person (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)
•    ein neues aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr mit hellem Hintergrund - die digitale Übernahme ist bei uns bis 30.04.2025 nicht möglich)
•    Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig! (Abruf des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt   erfolgt über die von Ihnen mitgebrachte Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes)). Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rosswein.de/2025/03/27/aenderung-ab-01-05-2025-beim-einwohnermeldeamt/
•    Geburtsurkunde
•    Persönliche Vorsprache der antragstellenden Person (Bei Dokumenten für Kinder müssen die Kinder zwingend mit anwesend sein!)
•    Bei Dokumenten für Kinder müssen alle Sorgeberechtigten mit ihrem Ausweis anwesend sein oder schriftlich Ihre Zustimmung erteilen, gemeinsam mit einer Ausweiskopie

Die Gebühren betragen:          
•    Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 €
•    Personalausweis ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 €
•    Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
•    Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.


Anmeldung in die Gemeinde / Ummeldung innerhalb der Gemeinde:
•    Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass
•    Geburtsurkunde (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist)
•    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (erhalten Sie vom Vermieter)
•    Einzug in Privateigentum ist ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) vorzulegen
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung und reicht daher nicht aus!


Beantragung von Führungszeugnissen & Gewerbezentralregisterauszügen: (einfach/erweitert/behördlich)
•    persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
•    bei einem erweiterten/behördlichen Führungszeugnis ist das Schreiben der verlangenden Stelle unbedingt mit vorzulegen
•    weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz;
•    die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Ihre Buchung

Einwohnermeldeamt

Kontakt

Zentrale / Empfang

Frau Lange
Tel.: 034322 / 466-0
Fax: 034322 / 466-19
Email: Zentrale@rosswein.de

Einwohnermeldeamt

Frau Weigel
Tel.: 034322 / 466-12
Fax: 034322 /466-19
Email: Einwohnermeldeamt@rosswein.de

Frau Reinhold
Tel.: 034322 / 466-14
Fax: 034322 /466-19
Email: Einwohnermeldeamt@rosswein.de

Informationen

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