Was muss ich bei welchem Anliegen mitbringen?
Beantragung Personalausweis / Reisepass
• derzeitigen Ausweis der antragstellenden Person (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)
• ein neues aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr mit hellem Hintergrund - die digitale Übernahme ist bei uns bis 30.04.2025 nicht möglich)
• Ab 01.05.2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig! (Abruf des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt erfolgt über die von Ihnen mitgebrachte Data-Matrix-Codes (ähnlich eines QR-Codes)). Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rosswein.de/2025/03/27/aenderung-ab-01-05-2025-beim-einwohnermeldeamt/
• Geburtsurkunde
• Persönliche Vorsprache der antragstellenden Person (Bei Dokumenten für Kinder müssen die Kinder zwingend mit anwesend sein!)
• Bei Dokumenten für Kinder müssen alle Sorgeberechtigten mit ihrem Ausweis anwesend sein oder schriftlich Ihre Zustimmung erteilen, gemeinsam mit einer Ausweiskopie
Die Gebühren betragen:
• Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 €
• Personalausweis ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 €
• Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €
• Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €
Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Anmeldung in die Gemeinde / Ummeldung innerhalb der Gemeinde:
• Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass
• Geburtsurkunde (wenn noch kein Ausweis vorhanden ist)
• Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (erhalten Sie vom Vermieter)
• Einzug in Privateigentum ist ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug) vorzulegen
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbescheinigung und reicht daher nicht aus!
Beantragung von Führungszeugnissen & Gewerbezentralregisterauszügen: (einfach/erweitert/behördlich)
• persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass notwendig
• bei einem erweiterten/behördlichen Führungszeugnis ist das Schreiben der verlangenden Stelle unbedingt mit vorzulegen
• weitere Bearbeitung durch das Bundesamt der Justiz;
• die Zustellung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen
Gebühr von 13 € ist am Tag der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.