Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslage des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 101 "Zillerstraße/Makarenkostraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.10.2021 bis 19.11.2021
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 14.10.2020 mit Beschluss SR 72/20-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 101 mit der Bezeichnung „Zillerstraße/Makarenkostraße“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.11.2020.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und §10a Abs. 1 BauGB abgesehen; §4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB (§13 Abs. 2  Satz 1 Nr. 1 BauGB) wurde nicht abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand im Zeitraum vom 21.06. bis 23.07.2021 statt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat nun am 07.09.2021 mit Beschluss SEA 23/21-19/24 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.08.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 101.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 in der Fassung vom 17.08.2021 bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B – textliche Festsetzungen und Teil C – Begründung wird in der Zeit vom:

18.10.2021 bis 19.11.2021

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann den Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 oder Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Aufgrund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351 83311- 941 dringend empfohlen, ggfs. gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann während des o.g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine Eingangsmitteilungen erfolgen.

Radebeul, den 09.09.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer (Tel: 0351-8311-941)

Technisches Rathaus, Zimmer 1.10

Frau Wächtler (Tel: 0351-8311-956)

Technisches Rathaus, Zimmer 1.22

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Gegenstände

Übersicht
  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

Informationen

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