Bebauungsplan Stadt Pirna Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 89 "Max-Schwarze-Straße" der Stadt Pirna (2. Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.02.2022 bis 18.02.2022
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.01.2022 die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Wohngebiet Max-Schwarze-Straße“ in der Fassung vom 15.12.2021, zuletzt geändert am 06.01.2022, beschlossen.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Wohngebiet Max-Schwarze-Straße“ in der Fassung vom 15.12.2021, zuletzt geändert am 06.01.2022, wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Das auf der linken Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch kleingärtnerische Nutzungen,
  • im Westen durch den Schlängelbachweg mit dahinterliegender Wohnbebauung,
  • im Süden durch die Max-Schwarze-Straße mit dahinterliegender Wohnbebauung.

Die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes hat insgesamt eine Größe von ca. 2,5 ha.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lages des Plangebietes und zeigt die städtebauliche Neuordnung des Areals der ehemaligen Fleischfabrik für ein attraktives Wohnquartier:

Gegenüber dem Planungsstand Entwurf erfolgte eine Überarbeitung und Präzisierung der Planunterlagen hinsichtlich der Altlastenthematik sowie eine Anpassung des wasserrechtlichen Gutachtens sowie des Schalltechnischen Gutachtens. Zudem wurde ein Hochwasservorsorge- und Rettungskonzept erarbeitet. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Alle Änderungen in den Planunterlagen sind farblich hervorgehoben.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 89 „Max-Schwarze-Straße“ gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.12.2021, zuletzt geändert am 06.01.2022, sowie die Anlagen: Grünordnungsplan, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Altlastengutachten, Baugrundgutachten, Gefährdungsabschätzung, Berechnung Retentionsvolumen, Wasserrechtliches Gutachten und Schalltechnisches Gutachten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB unter anderem nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht verfügbar und werden mit ausgelegt:

Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma,

Hinweis: Auf Anforderung im Stadthaus 1, Zimmer 2.08 einsehbar.

Stadtverwaltung Pirna, Genehmigungsexemplar vom 26.07.2017

Gesamtstädtische Bauleitplanung (FNP). Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Landschaftsplan).

 

Landesentwicklungsplan

Hinweis: Auf Anforderung im Stadthaus 1, Zimmer 2.08 einsehbar.

Rechtswirksam seit: 31.08.2013

Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung

 

Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge

Hinweis: Auf Anforderung im Stadthaus 1, Zimmer 2.08 einsehbar.

Rechtswirksam seit: 17.09.2020

Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete.

 

Grünordnungsplan

15.12.2021

Bewertung des Plangebiets hinsichtlich seiner vorhandenen und geplanten Nutzung und Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

15.12.2021

Erfassungen der Artengruppen Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Wildbienen, Nachtkerzenschwärmer und Waldameisen und Festsetzung von (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotsbeständen

 

Wasserrechtliches Gutachten

14.12.2021

Neubewertung des Hochwasserrisikos und Prüfung, ob die zuständige Behörde die Errichtung baulicher Anlagen genehmigen kann

 

Altlastengutachten

15.02.2021

Bewertung des Plangebiets hinsichtlich Altlastenverdacht und Versickerungsfähigkeit

 

Baugrundgutachten

12.02.2021

Bewertung des Plangebiets hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und Versickerungsfähigkeit

 

Gefährdungsabschätzung Sanierung Grundwassermessstellen

10.12.2021

Gefährdungsbeurteilung relevanter Schutzgüter und Wirkungspfade und Darstellung genehmigungsfähiger Wiederverwendungs-/ Verwertungs-/ Entsorgungswege

 

Retentionsberechnung

14.12.2021

Berechnung des Retentionsvolumens auf Grundlage der Anpassung der Hochwassergefahrendaten

 

Schalltechnisches Gutachten

03.11.2021

Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen von Geräuschemissionen auf das Plangebiet

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf und der Beteiligung zum 1. Entwurf

Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, vom 17.03.2021/09.04.2021 und 19.08.2021

Hinweise auf Bodenbelastungen und Belastungen des Grundwassers, zum Abfallrecht, zur Versickerungsfähigkeit des Bodens, zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Hinweise auf aktualisierte Hochwasserkarte und Hochwasserrisiko

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf und der Beteiligung zum 1. Entwurf

Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2021 und 05.08.2021

Hinweise auf Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz und auf Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz sowie Hochwasserrisiko

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf und der Beteiligung zum 1. Entwurf

Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge vom 05.02.2021 und 22.07.2021

Hinweis auf Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf und der Beteiligung zum 1. Entwurf

Sächsisches Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vom 16.03.2021 und 19.08.2021

Hinweise auf Altlastenstandorte, Grundwasserstände und Versickerungsfähigkeit altlastenbelasteter Böden

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf und der Beteiligung zum 1. Entwurf

Landestalsperrenverwaltung vom 09.03.2021 und 19.08.2021

Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise, zu Überschwemmungsintensitäten und Fließgeschwindigkeiten

 

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit den dazugehörigen Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planinhalten abgegeben werden können (farblich hervorgehoben).

Die Auslegung erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen verkürzt auf 2 Wochen in der Zeit vom

vom 03.02.2022 bis einschließlich 18.02.2022
 

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr                   

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo -> Aktuelles -> Bekanntmachung -> Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de (hier nur Planunterlagen)
    B-Pläne -> Planname auswählen -> der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de (hier beides)
    Alle Bauleitpläne -> Behörde, Ort -> Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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