Bebauungsplan Stadt Nossen Öffentliche Auslegung

Auslegung B-Plan WG Eulaer Hauptstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.11.2024 bis 11.12.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat am 01.10.2024 den Beteiligungs- und  Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Eulaer Hauptstraße“ in der Planfassung vom August 2024 gefasst.

In der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 werden die Planunterlagen  des Entwurfes des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen  www.bauleitplanung.sachsen.de

und die Internetseite der Stadt Nossen unter www.nossen.de veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 12.12.2022, Landratsamt Meißen vom 25.01.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 14.12.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.12.2022

Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden

Montag                       9:00 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag                     9:00 Uhr – 17:30 Uhr

Mittwoch                     9:00 Uhr – 15:30 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an bauamt@nossen.de übermittelt werden.

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Nossen abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

C. Bartusch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Nossen

Bauamt

Herr Wetzig

Markt 31

01683 Nossen

Tel. 035242 434-0

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