Ergänzung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich „Nossen-Süd“
Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0083) die Ergänzung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Nossen-Süd“ in der Fassung vom 28.08.2025 beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Das Landratsamt des Landkreises Meißen hat die beschlossene Ergänzung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Nossen-Süd“ in der Fassung vom 28.08.2025 mit Bescheid vom 10.11.2025 (Aktenzeichen: 621.316-17203/2025-664991/2025) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Nossen-Süd“ in der Fassung vom 28.08.2025 ist mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.
Jedermann kann die Ergänzung des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Ergänzung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Flächennutzungsplan ist auf Dauer im Internet einsehbar unter: Beteiligungsportal Sachsen, https://buergerbeteiligung.sachsen.de und https://nossen.de/bauleitplan.html
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Nossen, 17.11.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0