Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 12.12.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0104-2) den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ in der Fassung vom 14.11.2025 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (1 Blatt) beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Der Bebauungsplan bedarf nicht der Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde.
Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefon 035242 434-0). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan ist auf Dauer im Internet einsehbar unter: Beteiligungsportal Sachsen, https://buergerbeteiligung.sachsen.de und https://nossen.de/bauleitplan.html
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.
Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Nossen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Nossen, 15.12.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0