Bebauungsplan Stadt Nossen Beschluss

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.12.2025 bis 18.12.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 12.12.2025 (Beschluss Nr. 2025-BA-0104-2) den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nossen-Süd“ in der Fassung vom 14.11.2025 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (1 Blatt) beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Bebauungsplan bedarf nicht der Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, im Vorraum Bauamt zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden:

Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefon 035242 434-0). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan ist auf Dauer im Internet einsehbar unter: Beteiligungsportal Sachsen, https://buergerbeteiligung.sachsen.de und https://nossen.de/bauleitplan.html

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.

Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hiermit hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Nossen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Nossen, 15.12.2025

Christian Bartusch

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Nossen

Bauamt

Herr Wetzig

Markt 31

01683 Nossen

Tel.: 035242 434-0

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