Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnprojekt „Am Rodeland“ in Lommatzsch in der Fassung vom 21.08.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnprojekt „Am Rodeland“ in Lommatzsch umfasst eine Gesamtgröße von ca. 4.100 m². Es befindet sich westlich des Stadtzentrums und grenzt an die Rückseite der Wohngrundstücke „Am Rodeland“ an. Das Umfeld des Plangebiets ist durch Wohnbebauung und eine Kleingartenanlage geprägt. Gegenwärtige stellt sich die zu überplanenden Fläche als Grünland dar. Der Geltungsbereich schließt folgendes Flurstück der Gemarkung Lommatzsch Ochsensaal ein: 473 (teilweise). Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B), die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) und der Vorhabenund Erschließungsplan (Teil D) in der Fassung vom 21.08.2023, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen: A1_Umweltbericht mit Grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung A2_Baugrundgutachten A3_Planung Hochbau A4_Bemessung Regenrückhalteraum A5_Übersicht Abwägung – Umgang mit den wesentlichen Stellungnahmen zum Vorentwurf Der Stadt Lommatzsch liegen folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten bereits vor (diese sind zum einen als Anlagen zur Begründung einsehbar bzw. werden mit ausgelegt): A1_Umweltbericht: Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, Beschreibung der Überwachung (Monitoring) A2_Baugrundgutachten: Beschreibung der Baugrundverhältnisse, bodenmechanische Kennwerte und Baugrundbeurteilung, Bewertung möglicher Schadstoffbelastungen, Gründungsempfehlung, Sicherung der Baugrube, Trockenhaltung und Abdichtung, Regenwasser-rückhaltung A4_Bemessung Regenrückhalteraum: Ermittlung der abflusswirksamen Flächen, Bemessung des Regenrückhalteraumes, Überflutungsnachweis a) Stellungnahme Landratsamt Meißen vom 22.11.2022: Anhaltspunkte zur Orientierung hinsichtlich der zu betrachtenden bodenschutzfachlichen Belange (Bodenabtrag), Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser; naturschutz-fachliche Hinweise (geschützte Arten, Vogelschlag); Hinweise zu Belangen des Immissionsschutzes (Luft-Wärme-Pumpen-Anlagen); Hinweise zu Belangen des Denkmalschutzes (Bodeneingriffe); Hinweis zur Sicherstellung des Brandschutzes b) Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.11.2022: Hinweise zu Belangen des Radonschutzes (natürliche Radioaktivität, Anforderungen), Hinweise zum Thema Geologie (Planungsgrundlagen, Ergebnisbericht, Geologie-datengesetz) c) Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 24.10.2022: Hinweise zum vorhandenen Hohlraumgebiet d) Stellungnahme Stadt Lommatzsch vom 20.10.2022: Hinweise zur Entsorgung des Niederschlagswassers
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnprojekt „Am Rodeland“ in Lommatzsch in der Fassung vom 21.08.2023 mit Begründung und inkl. Anlagen und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22.09.2023 bis 24.10.2023 im Internet auf der Homepage der Stadt Lommatzsch sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht: https://lommatzsch.de/stadt/beteiligungsportal.html https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lommatzsch/startseite Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet steht eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadt Lommatzsch im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Stadtverwaltung Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch
Öffnungszeiten: Montag: 9 Uhr - 12 Uhr / 13 Uhr - 15 Uhr Dienstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 13 Uhr - 16 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 13 Uhr - 18 Uhr Freitag: geschlossen
Für eine gewünschte Einsichtnahme in die Unterlagen ist eine telefonische Terminvereinbarung beim Bauamt der Stadt Lommatzsch, Frau Siebenlist, telefonisch unter 035241- 54040 oder per E-Mail unter carmen.siebenlist@lommatzsch.de erforderlich. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann elektronisch übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. info@lommatzsch.de bzw. Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Frau Siebenlist
Tel.: 035241/540 40
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