Flächennutzungsplan Stadt Lommatzsch Öffentliche Auslegung

Fortschreibung des Flächennutzungsplan - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 14.08.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch beschloss am 16.07.2020, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Lommatzsch durchzuführen. Mit der Fortschreibung soll insbesondere eine Anpassung der Flächenausweisungen an die tatsächliche Flächennutzung im Bestand unter Berücksichtigung der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung erfolgen, die teilweise gewandelten Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und vorgesehenen Flächennutzung für den Planungshorizont der nächsten 10 bis 15 Jahre dargestellt und eine moderate Ausweisung von neuen Wohn- und Mischbauflächen zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Lommatzsch vorgenommen werden.


Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes fand bereits vom 11.03.2021 bis einschließlich 09.07.2021 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der öffentlichen Stadtratssitzung am 01.06.2023 behandelt und abgewogen. In dieser Sitzung wurde durch den Stadtrat ebenfalls der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den Anlagen 1 bis 4, jeweils in der Fassung vom 17.05.2023, liegt in der Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, in 01623 Lommatzsch in der Zeit vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 14. August 2023 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. 


In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden
Montag    09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag    09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag    09.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Lommatzsch zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. 


Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter Telefon-Nr. 035241/54040 oder 54042.

Weiterhin wird der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf der Homepage der Stadt Lommatzsch unter www.lommatzsch.de/stadt/beteiligungsportal sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lommatzsch/startseite zugänglich gemacht. 
Gemäß § 2a BauGB wurde für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes in Stadtverwaltung der Stadt Lommatzsch eingesehen werden:
Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde, Schreiben v. 05.07.2021 mit Hinweisen auf regionalplanerisch festgelegte Vorranggebiete zum Rohstoffabbau, zur Waldmehrung und zum Kulturlandschaftsschutz, zu Vorrang- und Eignungsgebieten der Nutzung der Windenergie sowie zur Berührung einer Baufläche durch ein Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Schutzgut (SG) Boden, SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, SG Kulturgüter und andere Sachgüter, SG Mensch / Bevölkerung);

Landesdirektion Sachsen, Referat 43 Bodenschutz und Altlasten, Schreiben v. 05.07.2021 mit Feststellung, dass im Plangebiet keine Deponien, jedoch eine Altlast in Zuständigkeit der oberen Bodenschutzbehörde fällt (SG Mensch / Bevölkerung, SG Boden);

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Schreiben v. 09.06.2021 mit Hinweisen auf das durch die Planung berührte Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz des RP sowie die Zustimmung zur sparsamen Inanspruchnahme von Fläche und Boden (SG Kulturgüter und andere Sachgüter, SG Fläche);

Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Hinweisen zu den im Plangebiet vorhandenen Gewässern, der Hochwassersituation, dem Überschwemmungsgebiet des Ketzerbaches, vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken, auf die nötige Einhaltung der Gewässerrandstreifen bei vorgenommenen Bauflächenausweisungen, zur dezentralen Abwasserentsorgung der Ortsteile, den vorhandenen Grundwassermessstellen und einem möglichen neuen Trinkwasserschutzgebiet sowie zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie (SG Wasser); 

Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Zustimmung zur Ausweisung der Baugebiete und Befürwortung der Waldmehrungsplanung und Hinweisen zur möglichen Prüfung der Vereinbarkeit der Windenergieplanungen mit den Erhaltungszielen des bestehenden Vogelschutzgebietes (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt);

Landratsamt Meißen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Hinweisen auf die nötige Betrachtung von Folgewirkungen bei Änderung anderer Schutzgüter innerhalb der Umweltprüfung sowie zur Aktualität der Liste der Altlastenverdachtsflächen (SG Boden);

Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Hinweisen auf die Unterschreitung von Mindestabständen zwischen geplanten Windkraftanlagen und Wohnbebauung sowie zur möglichen Immissionsbelastung für eine neu ausgewiesene Wohnbauflächen (SG Mensch / Bevölkerung);

Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Hinweisen zum Schutz der wenigen vorhandenen Waldflächen und Waldbiotope, auf die nötige Genehmigung zur Waldumwandlung gemäß Sächsischem Waldgesetz, auf nötige Abstände zwischen Bebauung und Wald sowie zur Darstellung der Waldmehrungsflächen im Plan (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, SG Mensch / Bevölkerung); Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben v. 02.08.2021 mit Hinweisen auf die zahlreichen im Plangebiet befindlichen Kulturdenkmale, zur Darstellung dieser in den Planunterlagen, zur Genehmigungspflicht bei weitergehenden Planungen gemäß dem Denkmalrecht und zur Aufnahme der Denkmale in die Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur und Kulturlandschaft (SG Kulturgüter und andere Sachgüter);

Landratsamt Meißen, Fachbereich Gebietliche Planung, Schreiben v. 02.08.2021 mit genereller Zustimmung zur angemessenen Bauflächenausweisung in der Planung, mit Hinweisen auf die Berücksichtigung von Baulandreserven und innerörtlichen Potentialen in der Bedarfsermittlung sowie Verweisen auf das Kulturlandschaftsprojekt des Landkreises (SG Fläche, SG Kulturgüter und andere Sachgüter);

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben v. 07.07.2021 mit Bedenkenäußerung aus rohstoffgeologischer Sicht, welche bei korrekter Darstellung der Vorranggebiete Rohstoffabbau in Planzeichnung ausgeräumt werden können, Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zum Radonschutz, welcher in weiterführenden Planungen zu berücksichtigen sei sowie auf ein vorhandenes Geotop (SG Boden, SG Mensch / Bevölkerung);

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Schreiben v. 30.06.2021 mit Hinweisen auf die im Plangebiet vorhandenen Altdeponien und deren erforderliche Kennzeichnung in der Planzeichnung (SG Mensch / Bevölkerung, SG Boden);

Sächsisches Oberbergamt, Schreiben v. 14.06.2021 mit Hinweisen zu den unter Bergrecht befindlichen Betrieben im Plangebiet, zum Vorgehen bei geplanten Baumaßnahmen in Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen und zur Zuständigkeit des Sächsischen OBA für die im Geltungsbereich befindlichen Restlöcher alter Tagebaue (SG Boden, SG Mensch / Bevölkerung);

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Schreiben v. 26.06.2021 mit Hinweisen zur Aktualität der verwandten Aufstellung der Bau- und Kulturdenkmäler, zur Lage einzelner Bauflächenausweisungen im Umgebungsbereich von Kulturdenkmälern und zur diesbezüglich erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für spätere bauliche Entwicklungen sowie zu einer an die historische Bebauung und Siedlungsstruktur orientierten Bauweise für Neubauten (SG Kulturgüter und andere Sachgüter).

Landestalsperrenverwaltung, Schreiben v. 08.07.2021 mit Hinweisen auf die jeweiligen Zuständigkeiten für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie der Hochwasserschutzanlagen im Geltungsbereich der Planung, auf zwischenzeitlich hergestellte Maßnahmen, zur Renaturierung des Ketzerbaches, zum noch gültigen Hochwasserschutzkonzept von 2005 und zur erwarteten Aktualisierung der Daten für den Ketzerbach (SG Wasser, SG Mensch / Bevölkerung).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Kontaktperson

Frau Siebenlist

035241/540 40

Datenschutzerklärung

https://lommatzsch.de/datenschutz.html

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 Altlasten
  • Anlage 2 Biotope
  • Anlage 3.1 Archäologische Denkmale
  • Anlage 3.2 Bau- und Kulturdenkmale
  • Anlage 4 Umweltbericht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • öffentliche Bekanntmachung

Informationen

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