Kontakt
Stefanie Lindner
Koordninatorin STADTRADELN
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna
Tel.: +49 3722 78-307
Fax: +49 3722 78-49-307
E-Mail: s.lindner@limbach-oberfrohna.de * | www.limbach-oberfrohna.de
* Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte Dokumente.
Teilnahmebedingungen
Stadt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
Fotowettbewerb „LOsradeln – Lieblingsorte im Fokus“ im
Rahmen der Kampagne STADTRADELN 2026 in Limbach-Oberfrohna
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise
Stand April 2026
Für die Teilnahme am Fotowettbewerb „LOsradeln – Lieblingsorte im Fokus“ im Rahmen der Kampagne STADTRADELN 2026 in Limbach-Oberfrohna und dessen Durchführung gelten die folgenden Bestimmungen:
§ 1 Veranstalter
Der Fotowettbewerb „LOsradeln – Lieblingsorte im Fokus“ wird von der Stadt Limbach-Oberfrohna veranstaltet.
Ansprechpartnerin:
Stefanie Lindner
Koordninatorin STADTRADELN
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna
Tel.: +49 3722 78-307
Fax: +49 3722 78-49-307
E-Mail: s.lindner@limbach-oberfrohna.de * | www.limbach-oberfrohna.de
* Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte Dokumente.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland, die nicht Teil der Jury sind. Juristische Personen sind von der Teilnahme am Fotowettbewerb ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Minderjährige Teilnehmende benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme. Diese findet sich auf dem Formular „Einverständniserklärung“, welches an s.lindner@limbach-oberfrohna.de zu übermitteln ist.
(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben auf der Einverständniserklärung der Wahrheit entsprechen. Sonst kann ein Ausschluss gemäß § 7 erfolgen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf
(1) Voraussetzung für die Teilnahme am Fotowettbewerb ist, dass das eingereichte Foto entsprechend dem Wettbewerbsmotto „LOsradeln – Lieblingsorte im Fokus“ als digitale Bilddateien (.jpeg), unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/themen/1063406 eingesendet wird. Mit dem Versand erklärt sich der/die Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen einverstanden.
(2) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 7 dieser Teilnahmebedingungen nach sich.
(3) Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.
(4) Die Teilnahme hat innerhalb der in § 4 genannten Frist zu erfolgen. Teilnehmende sind für die Richtigkeit, insbesondere ihrer E-Mail-Adresse, selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei der Stadt Limbach-Oberfrohna.
(5) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, jeden Teilnehmenden zu disqualifizieren, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Eine Disqualifikation erfolgt auch, wenn ein begründeter Verdacht einer Manipulation oder eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen besteht.
§ 4 Teilnahmezeitraum
Der Zeitraum zum Einsenden der Fotos startet am 01.05.2026 um 00:00 (MEZ) und endet am 31.05.2026 um 24:00 Uhr (MEZ).
§ 5 Gewinne
(1) Unter allen Teilnehmenden, deren Bild dem Wettbewerbsmotto entspricht und die in Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen teilgenommen haben, werden Preise vergeben.
(2) Eine unabhängige Wertungskommission wird darüber hinaus per Mehrheitsentscheid unter allen Teilnehmenden, deren Bild dem Wettbewerbsmotto entspricht und die in Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen teilgenommen haben, die drei besten Bilder ermitteln.
(3) Das Gewinnerbild wird Teil der Werbekampagne STADTRADELN 2027 in Limbach-Oberfrohna. Der 2. Platz erhält einen Stadtgutschein und der 3. Platz einen Präsentkorb für LO-Liebhaber.
(5) Die Gewinner/innen werden von der Stadt Limbach-Oberfrohna per E-Mail benachrichtigt und können in Pressemeldungen sowie über die sozialen Medien namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner/innen ausdrücklich einverstanden.
(6) Teilt ein/eine Gewinner/in nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, verfällt der Gewinnanspruch.
(7) Die Barauszahlung eines Gewinns ist nicht möglich.
§ 6 Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmenden
(1) Alle Teilnehmenden räumen dem Veranstalter an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Fotowettbewerbs und der Kampagne STADTRADELN in Limbach-Oberfrohna, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung unentgeltlich und unwiderruflich das einfache, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an den eingesandten Fotos ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. in der Presse (z.B. Presse- und Stadtspiegel, Gemeindeblätter), Online (z.B. www.limbach-oberfrohna.de, www.stadtradeln.de/limbach-oberfrohna) und Social-Media-Kanäle der Stadt Limbach-Oberfrohna.
(2) Ein so verwendetes Bild wird von der Stadt Limbach-Oberfrohna mit dem entsprechenden Copyright wie folgt versehen: "© Vorname Nachname".
(3) Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass alle zugesandten Daten elektronisch gespeichert werden. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
(4) Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie über die vorstehenden Rechte verfügen können und dass das eingereichte Bild allein von ihnen persönlich stammt, sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile haben, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen haben die Teilnehmenden die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
§ 7 Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb
(1) Der Veranstalter behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutz- und Einwilligungserklärung ist als separates Dokument im linken Informationsbaum zu finden.