Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Friesenweg" in Limbach-Oberfrohna

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.03.2026 bis 03.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Februar 2026 (Beschlussvorlage 003/2026) folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Dezember 2025) wird gebilligt.
  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,06 ha mit den folgenden Flurstücken: 570/1, 922/25, 923/c, 923/d, 923/1 bis 923/12 sowie Teilflächen der Flurstücke 899/4, 915, 924/12, 1006/2 und 1006/6 der Gemarkung Limbach.
  1. Planungsziel ist die Entwicklung einer kleinteiligen, vielfältigen, nachhaltigen und durchmischten Nutzungsstruktur im unbeplanten Siedlungsbereich. Sowohl Wohn- als auch Misch- und gewerbliche Nutzung sollen etabliert werden. Die Integration der Klimaanpassung ist wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Bauleitplanverfahrens. Die Grundsätze in § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB, die die Förderung klimaresilienter Städte untermauern und den Aspekt der Klimaanpassung verbindlich in die städtebauliche Abwägung integrieren, werden berücksichtigt.
  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB wird durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Einbeziehung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Dezember 2025) und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom

02.03.2026 bis 02.04.2026

im Internet auf der Seite der Stadt Limbach Oberfrohna unter https://www.limbach-oberfrohna.de/de/bauleitplanungdetail/bebauungsplan-am-friesenweg.html sowie auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum für jedermann zu folgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112, Fachbereich IV – Stadtplanung öffentlich ausgelegt:

Montag:           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag:             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Fachgutachten:

  • Artenschutzfachbeitrag (AFB) inkl. eigener Erfassungen 2024 für das Vorhaben: „B-Plan Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR)
  • FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet „Limbacher Teiche“ in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben „B-Plan Friesenweg in Limbach-Oberfrohna“ (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR)
  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Am Friesenweg“ (Ingenieure Bau-Anlagen-Umwelttechnik SHN GmbH)
  • Baugrunduntersuchung/Versickerungsversuche zum Vorhaben „Entwicklung des Gebietes Burgstädter Straße/Friesenweg“ (Dr. Knobloch Geotechnik, Ingenieurbüro)
  • Konzept Niederschlagsentwässerung (Stand 12/2025) zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet Burgstädter Straße – Friesenweg in Limbach-Oberfrohna (architectur concept Staudte)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000

  • Lage des Plangebietes angrenzend an ein festgelegtes Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz im Osten sowie an ein Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz im Norden; Lage innerhalb des Gebietes mit besonderer avifaunistischer Bedeutung „Offenlandlebensraum / Brut und Rast – Obere Elzingteiche und das Schafteichgebiet“ (Planungsverband Region Chemnitz, 05.06.2025)
  • unmittelbare Nachbarschaft zum FFH-Gebiet „Limbacher Teiche“, zum Landschafts-schutzgebiet „Elzinggebiet“ sowie zu Biotopen und dem prioritären FFH-Lebensraumtyp „Erlen-Eschenwald zwischen den Oppelsteichen“; Reproduktionshabitat des Kammmolches nordöstlich des Plangebietes (Planungsverband Region Chemnitz, 05.06.2025; Landratsamt Zwickau, 20.06.2025; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND, 26.06.2025)
  • Empfehlung zum Verzicht auf den Bau eines Fußweges zwischen dem „Friesenweg“ und dem „Neuteich“ zum Schutz der vorhandenen Gehölzbestände (BUND, 26.06.2025)

Schutzgut Boden, Fläche, Landwirtschaft, Forstwirtschaft

  • Entwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Böden mittlerer natürlicher Boden-fruchtbarkeit sowie Hinweis auf die Sicherung der Existenzgrundlagen der Landwirtschaft (Planungsverband Region Chemnitz, 05.06.2025)
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Waldabstände gemäß § 25 Abs. 3 Sächsisches Wald-gesetz (Planungsverband Region Chemnitz, 05.06.2025)
  • Hinweise zum Bodenschutz, zur Vermeidung und zum Ausgleich von Bodenversiegelungen sowie zur Lage innerhalb einer mittel- bis hocherosionsgefährdeten Fläche bzw. erosionsgefährdeten Abflussbahn; Berücksichtigung der natürlichen Bodenfunktionen bei der Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs (Landratsamt Zwickau, 20.06.2025)
  • Berücksichtigung des städtischen Konzeptes zur Brachflächenrevitalisierung sowie vorhandener Innenentwicklungspotenziale (Landratsamt Zwickau, 20.06.2025; BUND, 26.06.2025)
  • Hinweise zur Darstellung der Altlastenfläche „Deponie Burgstädter Straße“ sowie zur Klärung der Altlastensituation auf dem Flurstück 924/12 (Landratsamt Zwickau, 20.06.2025; BUND, 26.06.2025)
  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität sowie zur geologischen und hydrogeologischen Situation (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG, 10.06.2025)

Schutzgut Wasser

  • Reduzierung des Oberflächenabflusses durch geeignete Maßnahmen wie Gründächer, Einstaudächer, teildurchlässige Flächenbefestigungen, Flächenversickerung, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme oder Wasserflächen mit Dauerstau; Berücksichtigung des Regelwerkes DWA-A 138-1 sowie Prüfung einer erforderlichen Vorreinigung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Versickerungsanlagen (Landratsamt Zwickau 20.06.2025)
  • Prüfung der Errichtung ausreichend dimensionierter Retentionszisternen auf den privaten Grundstücken (Zweckverband Frohnbach 26.06.2025)

Schutzgut Mensch, Gesundheit, Immissionsschutz

  • Hinweise auf mögliche nächtliche Immissionsbelastungen des geplanten Wohngebietes durch südlich gelegene Gewerbebetriebe; Empfehlung zur Vermeidung von Wohnnutzungen in unmittelbarer Nähe zu Gewerbeflächen sowie zur Erstellung einer Schallimmissionsprognose (Landratsamt Zwickau 20.06.2025)

Schutzgut Klima, Luft, Klimaschutz und Klimaanpassung

  • Prüfung verbindlicher Festsetzungen zum Klimaschutz sowie von Maßnahmen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (Planungsverband Region Chemnitz 05.06.2025; BUND 26.06.2025)

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollten per E-Mail an stadtentwicklung@limbach-oberfrohna.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch über den Postweg an die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Fachbereich IV - Stadtplanung, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna gesendet werden.

Ergänzend dazu können Stellungnahmen während der oben genannten Zeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112, Fachbereich IV – Stadtplanung, zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Friesenweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Limbach-Oberfrohna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Limbach-Oberfrohna, den 09. Februar 2026

gez. Gerd Härtig

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Stefanie Lindner

Fachbereich IV | Stadtentwicklung | Stadtplanung

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna

Tel.: +49 3722 78-307

Fax: +49 3722 78-303

E-Mail: s.lindner@limbach-oberfrohna.de * | www.limbach-oberfrohna.de

* Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte Dokumente.

Datenschutzerklärung

Information  zur  Datenverarbeitung  im  Rahmen  der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach  §  3  Baugesetzbuch  (BauGB)  gemäß  Artikel  13  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:

Stadt Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Telefon: +49 3722 78-0

E-Mail: post@limbach-oberfrohna.de

Organisationseinheit: Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung

Den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen können Sie erreichen unter:

Telefon:  +49 3722 78-242

E-Mail:   datenschutz@limbach-oberfrohna.de

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in  Verbindung  mit  §  3  Abs.  1  SächsDSDG  in  Verbindung  mit  §  3 BauGB.

Die  Verarbeitung  personenbezogener  Daten  erfolgt  zum  Zweck  der  Bewertung, Entscheidung  und  Abwägung  eingegangener  Stellungnahmen  im  Rahmen  der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

-  das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige

-  Behörden  in  Erfüllung  ihrer  gesetzlichen  Aufgaben  (Kommunalaufsicht  / Genehmigungsbehörde Landkreis)

-  ggf. Gerichte.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des Bebauungsplans.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

-  Recht  auf  Auskunft  über  Sie  betreffende  personenbezogene  Daten  (Artikel  15 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht  auf  Berichtigung  Sie  betreffende  unrichtige  personenbezogene  Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht  auf  Löschung  personenbezogener  Daten  (Artikel  17  Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Datenübertragbarkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht  auf  Widerspruch  gegen  die  Verarbeitung  personenbezogener  Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

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