Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rußdorf II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Rußdorf II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1000 mit textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung mit Umweltbericht (Stand: 22. 01.2024) und Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 22.01.2024) gefasst.
Der Beschlusss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rußdorf II“, die Begründung mit Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08. April 2024 – einschließlich 08. Mai 2024
auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ veröffentlicht..
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vollständigen Planunterlagen in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Zimmer F112 zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt:
Montag. 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen bereits vor:
Umweltbericht zur Planung als unselbständiger Teil der Begründung mit Stand 22.01.2024 mit folgenden Anlagen:
Wesentliche Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
Stellungnahme des Landratsamtes Zwickau vom 14.11.2022
Untere Wasserbehörde
Hinweis auf Beachtung Gewässerrandstreifen der südlich liegenden Teiche, aus wasserrechtlicher Sicht bestehen bei Beachtung dieser Stellungnahme keine Bedenken.
Untere Immissionsschutzbehörde
Beeinträchtigungen durch Lärm oder Blendwirkungen sind aufgrund der ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung und Straße nicht zu erwarten.
Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Hinweise auf die Gefahr von Bodenerosionen durch gebündeltes Niederschlagswasser und hohe Versiegelung des Bodens.
Untere Naturschutzbehörde
Auf dem Flurstück befindet sich kein bekanntes besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG.
Für die Vorhaben ist eine artenschutzrechtliche Potentialabschätzung zu erstellen, um die Vorgaben des § 44 BNatSchG entsprechend abzuarbeiten. Die Prüfung kann aufgrund der Nutzung als extensiv genutztes Grünland auf bodenbrütende europäische Vogelarten beschränkt werden.
Untere Landwirtschaftsbehörde
Alle nicht mit Solarmodulen belegten Flächen sollten weiterhin landwirtschaftlich als Weide bzw. durch Mahd für die Futtergewinnung genutzt werden. Damit widerspricht das Vorhaben nicht den Maßnahmen zu Verbesserung der Agrarstruktur.
Landesdirektion Sachsen vom 01.11.2022
Dem Vorhaben stehen Belange des Freiraumschutzes, der Landwirtschaft und des Naturschutzes entgegen. Verweis auf die Beachtung der Ziele der Regionalpläne Chemnitz-Erzgebirge und Regionalplan Chemnitz
Regionaler Planungsverband vom 21.10.2022
Forderung einer Standortalternativenprüfung und planerischen Auseinandersetzung mit Rahmen- und Zielsetzungen der Regionalpläne, insbesondere in Bezug auf den regionalen Grünzug gem. Karte Raumnutzung, den geplanten Biotopverbund, Auswirkungen auf das Kaltluftentstehungsgebiet und Landschaftsbild sowie im Hinblick auf das Vorranggebiet Landwirtschaft als in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung (Regionalplan Chemnitz).
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Limbach-Oberfrohna,19.03.2024
gez.Gerd Härtig
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
siehe Anlage