Mängelmelder Stadt Limbach-Oberfrohna Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Mängelmelder Limbach-Oberfrohna

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.02.2024 bis -
  • Meldungen 6 Meldungen
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Wir wünschen uns eine saubere und ordentliche Stadt Limbach-Oberfrohna.

Sie werden um Mithilfe und Unterstützung gebeten!

Teilen Sie uns festgestellte Mängel im gesamten Stadtgebiet mit, dazu gehören z.B. Vandalismus, illegale Müllablagerungen, Straßenschäden, defekte Straßenbeleuchtung und andere Dinge, welche die öffentliche Sicherheit gefährden oder dem Stadtbild schaden.

Durch Ihre aktive Mitwirkung und Aufmerksamkeit können wir schnellstmöglich reagieren und Missstände beseitigen.


Und so einfach geht’s:

  1. Klicken Sie auf „Ihre Meldung“.

  2. Markieren Sie auf der Karte den genauen Ort des Mangels (aktueller Standort kann auch genutzt werden).

  3. Wählen Sie die passende Kategorie

  4. Betreff benennen und kurze Beschreibung des Mangels.*²

  5. Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten Name + E-Mailadresse + ggf. Telefonnummer an (diese werden nicht veröffentlicht und dienen der Rückfrage)

  6. Fügen Sie wenn möglich über (+) ein Bild vom Mangel hinzu.

  7. Beachten & Bestätigen Sie die Teilnahmebedingungen* + Datenschutzerklärung.

  8. Klicken Sie auf „Meldung absenden“.

Ihre Meldung wird nach redaktioneller Prüfung sichtbar (diese erfolgt 1x täglich, Mo-Fr, außer Feiertage). Gleichzeitig wird der jeweils zuständige Fachbereich automatisch informiert. Sie werden per E-Mail über Statusänderungen an Ihrer Meldung informiert.


Wichtige Hinweise:

  • *Beachten die bitte die Teilnahmebedingungen! Meldungen mit Verstößen dagegen werden nicht veröffentlicht, ggf. abgeändert und nicht bearbeitet!

  • Melden Sie bitte nur solche Mängel, die den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Sie haben ein anderes Problem entdeckt? Dann informieren Sie uns bitte über die Rufnummer 03722/78-0 oder per Mail an beschwerdemanagement@limbach-oberfrohna.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

  • *² Beschreiben Sie bei Ihrer Meldung bitte nur sachlich den Mangel selbst. Ergänzen Sie bitte keine personenbezogenen Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern (in Text und Bild) und dergleichen. Ihre Meldung wird vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

  • Falls Sie Ihrer Meldung Fotos anfügen, werden diese zu Ihrer Meldung öffentlich sichtbar: Diese dürfen ausschließlich den jeweiligen Schaden bzw. den Ort der Verunreinigung enthalten. Personen, KFZ-Kennzeichen oder auch Einblicke in die Privatsphäre (z.B. Wohnungen, Privatgärten) dürfen nicht zu sehen sein.

  • Vermeiden Sie mehrfache Meldungen desselben Mangels: Anhand der Karte sehen Sie, ob der Mangel bereits gemeldet wurde. Außerdem können Sie so den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.

  • Mängel, die den Status "geschlossen" oder "erledigt" bekommen haben, werden noch 90 Tage angezeigt und danach ausgeblendet, damit Liste und Karte übersichtlich bleiben. Bei der Gesamtzählung (unter dem Titel) sind sie jedoch mit enthalten.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

  Meldungen

Kontaktperson

Stadt Limbach-Oberfrohna

Telefon                  03722 / 78 111
E- Mail                   beschwerdemanagement@limbach-oberfrohna.de                           
Internet                 www.limbach-oberfrohna.de

Kontaktformular

Besucheranschrift

Rathaus Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

Öffnungszeiten

Montag        9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag      9:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag  9:00 – 15:30 Uhr

Freitag         9:00 – 12:00 Uhr

Teilnahmebedingungen

Regeln und Hinweise für die Nutzung des Mängelmelders der Stadt Limbach-Oberfrohna

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Regeln. Sie unterstützen damit eine zügige Bearbeitung.

Allgemein
Nachfolgend aufgeführte Regeln gelten für die Kommunikation in diesem Mängelmelder. Die Regeln sollen eine rasche Bearbeitung des aufgefundenen Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Redaktion komplett und ohne Rücksprache zurückgenommen werden. Eine Weiterleitung der Meldung an die möglicherweise zuständige Stelle erfolgt nicht. Dies gilt auch für Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Sofern durch eine Anzeige Fristen gewahrt werden sollen, ist dies daher nicht gewährleistet.
Natürlich gelten auch für die Nutzung des Mängelmelders die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Freigabe von Mängelmeldungen und zusätzliche Angaben
Jede Mängelmeldung und jede zusätzliche Angabe wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mängelmeldung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Limbach-Oberfrohna freigegeben. Die Freigabe von Mängelmeldungen findet zu den allgemeinen Dienstzeiten der entsprechenden Abteilungen statt. An Schließtagen, samstags, sonn- und feiertags erfolgt keine Freigabe.

Inhalt - Sachlichkeit und Respekt

  • Melden Sie bitte nur solche Mängel, die den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Sie haben ein anderes Problem entdeckt? Dann informieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 03722 / 78 0 oder per Mail an beschwerdemanagement@limbach-oberfrohna.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular
  • Bitte vermeiden Sie mehrfache Meldungen desselben Mangels: Anhand der Karte sehen Sie, ob der Mangel bereits gemeldet wurde. Außerdem können Sie so den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
  • Beschreiben Sie bei Ihrer Meldung bitte nur sachlich und wertungsfrei den Mangel selbst.
  • Inhalte, die nicht den konkreten Mangel einer verfügbaren Kategorie beschreiben (z.B. sachfremde Meldungen, allgemeine Beschwerden, Beschimpfungen, Beleidigungen, Unterstellungen, Anzeigen, Meinungsäußerungen, politische Statements, Links, Werbung, Zitate) sind nicht zulässig. Solche Inhalte werden gelöscht. Strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.
  • Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten nimmt die Bußgeldbehörde nur direkt entgegen. Damit dem Täter die Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei nachzuweisen ist, sind bestimmte Angaben erforderlich, die von Fall zu Fall variieren. Gegebenenfalls sind weitere Ermittlungen, bspw. durch Zeugenbefragungen unerlässlich.

Eingabe von personenbezogenen Daten

  • Die Felder zur Beschreibung des Mangels sind nach Prüfung Ihrer Meldung öffentlich sichtbar. Bitte tragen Sie daher keine personenbezogenen Daten in diese Felder ein.
  • Die Felder "Name", "E-Mail-Adresse" und "Telefonnummer" sind nur für Mitarbeiter der Stadt Limbach-Oberfrohna sichtbar. Diese Information wird also nicht öffentlich mit der Meldung angezeigt. Durch die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse erhalten Sie automatische Rückmeldungen zu Statusänderungen Ihrer Meldung. Unter Umständen kontaktiert Sie das zuständige jeweils Fachamt, wenn dieses weitere Angaben zur Meldung/ zum Mangel benötigt. Die hier erfassten Daten unterliegen der EU-DSGVO.

Übertragung von Bildrechten beim Hochladen von Fotos

  • Falls Sie Ihrer Meldung Fotos anfügen, werden diese zu ihrer Meldung öffentlich sichtbar: Diese dürfen ausschließlich den jeweiligen Schaden/Mangel bzw. den Ort der Verunreinigung im öffentlichen Raum enthalten.
  • Die Rechte Dritter dürfen durch Veröffentlichung der Fotos nicht verletzt werden, d.h. Personen, personenbezogene Daten (z.B. PKW-Kennzeichen) oder auch Einblicke in die Privatsphäre (z.B. Wohnungen, Privatgärten) dürfen nicht zu sehen sein. Sollten Bilder diesen Regeln nicht entsprechen, werden sie gelöscht.
  • Wenn Sie Fotos zur Mängelmeldung hochladen, willigen Sie in eine unentgeltliche und unbefristete Nutzung dieser Bilder durch die Stadt Limbach-Oberfrohna zum Zweck der Mängelbearbeitung ein. Sie bestätigen zudem, dass Sie Urheber der jeweiligen Fotos sind.

Lizenz und Urheberrecht
Das Beteiligungsportal Sachsen ist ein mandantenorientiertes System und wird auf der E- Government Plattform des Freistaates Sachsen betrieben. Jede staatliche oder kommunale Behörde kann in eigener Verantwortung dieses Portal nutzen. Die Anwendung und der Betrieb werden zentral durch das Sächsische Staatsministerium des Innern sichergestellt und finanziert. Das Beteiligungsportal ist barrierefrei und entspricht den Gestaltungsregeln des Freistaates Sachsen („Sachsen- Styleguide“).
Mit der Bereitstellung des Fotos zur Mängelmeldung willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadt Limbach-Oberforhna zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Sie sichern zu, dass Sie zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte zum Zweck der Mängelmeldung berechtigt sind. Wird die Stadt Limbach-Oberfrohna bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadt Limbach-Oberfrohna wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht.

Gültigkeit dieser Regeln
Diese Regeln wurden für eine respektvolle Kommunikation erstellt. Die Redaktion behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.

Datenschutzerklärung

Meldung von Schäden oder Verunreinigungen über den Mängelmelder

Dieses Melde-Verfahren dient der Erfassung von Schäden oder Verunreinigungen im öffentlichen Raum von Limbach-Oberfrohna. Personenbezogene Daten werden bei Einhaltung der Teilnahmebedingungen erfasst, wenn Sie bei Meldung eines Mangels eine E-Mail-Adresse als Kontakt angeben.

Die Erfassung Ihrer Meldungen findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf den Mängelmelder speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlich:

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Beschwerdemanagement

Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna

Tel.: 03722 78 111

Fax.: 03722 78303

E-mail: beschwerdemanagement@limbach-oberfrohna.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rico Chomek, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna

Tel.: 03722 78 242

E-Mail: datenschutz@limbach-oberfrohna.de

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Die Datenerhebung dient ausschließlich der Bearbeitung der Mängel und ggf. der Rückmeldung über den Bearbeitungsstand an die jeweils meldende Person

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

berechtigtes Interesse der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und Ihre freiwillige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a und c EU-DSGVO)

Kategorien der erhobenen Daten:

Kontaktdaten

Kategorien von Empfänger der Daten:

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Datentransfer in Drittländer:

Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten werden 90 Tage nach Meldung des Mangels gelöscht. Die Mängelmeldung selbst bleibt erhalten und ist ab dann anonymisiert.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen. Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Nach Artikel 77 DS-GVO haben Sie außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Kontakt Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, Tel.: 0351 85471101

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten werden von der verantwortlichen Stelle gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder wenn die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die die Verarbeitung gestützt wurde, widerruft.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen. Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Nach Artikel 77 DS-GVO haben Sie außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Kontakt Aufsichtsbehörde:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, Tel.: 0351 85471101

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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