Bebauungsplan Stadt Lichtenstein/Sa. Erneute Beteiligung

2. Entwurf 5. Änderung Bebauungsplan "Sonnenberg" in Lichtenstein/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2024 bis 02.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs der 5. Änderung zum Bebauungsplan „Sonnenberg“ in Lichtenstein/Sa. (Stand Dezember 2023)

Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 den 2. Entwurf der 5. Bebauungsplanänderung „Sonnenberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung „Sonnenberg“ der Stadt Lichtenstein/Sa., die Begründung mit Umweltbericht (Stand Dezember 2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024

auf der Internetseite der Stadt (www.lichtenstein-sachsen.de/bauleitplanung/) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag            geschlossen

Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag             09:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst

  • Lage des Vorhabens unmittelbar an ein im Satzungsentwurf Regionalplan Region Chemnitz festgesetztes Vorranggebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) (Regionaler Planungsverband vom 31.07.2023).
  • Hinweise auf den gesetzlich geforderten Mindestabstand zwischen Wald und Gebäude (Landratsamt Zwickau vom 17.08.2023).

Schutzgut Boden / Fläche / Bergbau

  • Hinweis zu den Bodenfunktionen im Geltungsbereich sowie zum Bodenschutz (Landrats-amt Zwickau vom 17.08.2023).
  • Hinweise zu Geologie und Baugrund (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.07.2023).

Schutzgut Wasser

  • Hinweis auf eine begrenzte / gedrosselte Aufnahmefähigkeit des Niederschlagwassers; Ermittlung von alternativen Möglichkeiten der Niederschlagswasserentsorgung; Empfeh-lung einer Zisterne mit zwangsentleertem Volumen (Landratsamt Zwickau vom 17.08.2023).
  • Hinweis auf wild abfließendes Wasser bedingt durch die topographische Lage des Geltungsbereiches (Landratsamt Zwickau vom 17.08.2023).

Klimaschutz

  • Hinweis auf den Erhalt des Offenlandbereiches; Einschränkung der Funktion als Frisch-luftschneise und Kaltluftentstehungsgebiet in Verbindung mit den nördlichen Waldflächen mit Teichkette (Landratsamt Zwickau vom 17.08.2023).

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Lage der Vorhabenfläche in einem archäologischen Relevanzbereich; Berücksichtigung des § 14 SächsDSchG (Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde erforderlich) (Landesamt für Archäologie vom 29.06.2023).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die 2. Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@lichtenstein-sachsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Auch findet die Einholung der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 4 a Abs. 5 BauGB).

Lichtenstein/Sa., 06.02.2024

Jochen Fankhänel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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