Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ in Lichtenstein/Sa. nach § 13 a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet nochmalig nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ der Stadt Lichtenstein/Sa. und die Begründung in der Fassung vom 04.04.2025 werden in der Zeit vom
17.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025
auf der Internetseite der Stadt (www.lichtenstein-sachsen.de/bauleitplanung/) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Auch findet eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB unter Einbeziehung der berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen statt.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliger Hartplatz Michelner Straße“ abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@lichtenstein-sachsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen und § 4 c BauGB nicht angewendet.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf hiermit bekannt gemacht.
Lichtenstein/Sa., 22.05.2025
Jochen Fankhänel
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Fachbereich Bauwesen
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.