Bebauungsplan Stadt Lichtenstein/Sa. Öffentliche Auslegung

Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Sachsenring" in Bernsdorf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 14.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ in Bernsdorf (Stand März 2025)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 22.04.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ in Bernsdorf gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom März 2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

10.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025

auf der Internetseite der Gemeinde (www.bernsdorf-erzgebirge.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Hauptstraße 170 in 09337 Bernsdorf zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag         09:00 – 11:30 Uhr

Dienstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch       geschlossen

Donnerstag   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag         09:00 – 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

Fachgutachten:

Wasserhaushaltsbilanz und Überprüfung Versickerungsmulde (STOLL Bauplanung))

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

  • Überarbeitung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen; Vorschläge zur Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die den planungsrechtlichen Festsetzungen des 1996 in Kraft getretenen Bebauungsplans Rechnung tragen; rechtliche Sicherung der privaten Grünfläche (Landratsamt Zwickau 04.12.2024; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, 03.12.2024).

Schutzgut Boden / Fläche

  • Hinweise zum Bodenschutz und zu Altlasten (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024).
  • Hinweise zu Hydrogeologie, Geologie, natürlichen Radioaktivität, Geogefahren und Geodaten (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 04.12.2024).

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zur Lage in der vorgeschlagenen Trinkwasserschutzzone (TWSZ) III des für die öffentliche Wasserversorgung genutzten Tiefbrunnen 103 Hermsdorf. (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024; Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 04.12.2024).
  • Berücksichtigung von Versickerung und Regenwasserrückhaltung vor Einleitung in ein Gewässer; Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die vorhandene Versickerungsanlage; Beachtung der DWA-A 138-1 (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024).
  • Anzeige von Arbeiten, die das Grundwasser freilegen bzw. auf die Höhe, Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers einwirken (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024).

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • planerische Konfliktminimierung mit der Festsetzung als MI; Vorbelastungen durch Gewerbelärm; ggfs. Einschränkungen im Betriebsregime der vorhandenen Firmen (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024).
  • Hinweise zu Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Landratsamt Zwickau, 04.12.2024)

Diese umweltrelevanten Informationen sind in den Entwurf der 1. Änderung der Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ eingeflossen.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Termin-vereinbarung unter 037204-7650 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Auch findet die Einholung der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).

Gemäß § 2 BauGB wird der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.

Bernsdorf, 24.04.2025

Roswitha Müller

Bürgermeisterin                                                                           Siegel

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bernsdorf

Hauptstraße 170

09337 Bernsdorf

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Informationen

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