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Dialog Landkreis Leipzig Umwelt, Klima und Energie

Klimaschutzkonzept Landkreis Leipzig und Kommunen. Entwurf Maßnahmenplan

Handlungsfeld 2 - Energieeffiziente Verwaltungsgebäude

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Definition

Dieses Handlungsfeld sammelt für die Liegenschaften der öffentlichen Hand:

  • Standards und Festlegungen für eine energieeffiziente Bewirtschaftung inklusive dafür notwendige Ressourcen,
  • Ansätze für umweltschonendes Bauen und Sanieren von Verwaltungsgebäuden, sowie
  • Bauliche Maßnahmen zur Anpassung an Klimaveränderungen sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

Aufgabenstellung

Sie haben sich im linken unteren Seitenmenü „Informationen“ bereits einen Überblick über die Info) Aktueller Stand sowie über Info) Zielsetzung verschafft.

  1. Lesen und priorisieren Sie die bereits eingetragenen Maßnahmen (hier im Portal „Beiträge“) über die Smiley-Icons am Rand jedes Beitrags:
    1. Wählen Sie :-) bei Maßnahmen, die kurzfristig und prioritär bis 2026 bearbeitet werden sollen.
    2. Wählen Sie :-( bei Maßnahmen, die mittelfristig bis 2030 bearbeitet werden sollen
    3. Geben Sie keine Wertung ab, wenn sie bei einer Maßnahme keine Priorität sehen.
  1. Kommentieren Sie bereits eingetragenen Maßnahmen, bei denen Ihnen zusätzliche Aspekte besonders wichtig sind. Nicht alle Maßnahmen müssen Kommentiert werden! Fokussieren Sie sich auf Maßnahmen, die Ihren Kompetenzfeldern entsprechen:
    1. Wer sind Schlüsselakteure / Partner außerhalb der Verwaltung?
    2. Was sind Schlüsselaktivitäten / Meilensteine?
    3. Was sind Erfolgsvoraussetzungen?
    4. Wer hat diese Maßnahme bereits begonnen / umgesetzt?
    5. Welche Aspekte sind außerdem zu beachten?
  1. Fehlen Ihrer Meinung nach Maßnahmen? Erstellen Sie „Ihr Beitrag“. Formulieren Sie stichwortartig Maßnahmen, die für einen großen Teil des Landkreises in Frage kommen:
    1. Prägnanter Titel
    2. 2 präzise Stichpunkte zum Inhalt / Ziel
    3. Optional: weitere Angaben wie für Kommentarfelder unter 2. aufgelistet
    4. Zeitliche Priorisierung mit :-) oder :-(
    5. Hinweis: Im Handlungsfeld 4,5 und 6 sind vor allem Maßnahmen von Trägern außerhalb der Verwaltung gefragt, bei der eine Kooperation / Mitwirkung der öffentlichen Hand sinnvoll ist.

Beispiele zur Orientierung: Maßnahmenplan LK Göppingen, Sofortmaßnahmenprogramm Stadt Leipzig, Klimaschutzmasterplan Geopark Porphyrland, Kreisentwicklungskonzept LK-Leipzig (KEK 2030)

5 Beiträge

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Landkreis Leipzig (Moderator)

Digitale Liegenschaftsverwaltung und Energiemanagement voranbringen

Bereits beschlossene Maßnahme KEK 2-100 & 3-32: Digitalisierung und Weiterentwicklung des Immobilien- / Liegenschaftsmanagements um den Punkt Energiecontrolling. Umsetzung des Liegenschaftsentwicklungskonzeptes. Anpassung an neue Rahmenbedingungen/Erfordernisse. Weiterbildung der Hausmeister und Techniker hinsichtlich Energieeffizienz und Umweltschutz

Landkreis Leipzig (Moderator)

Fortführung von Sanierungstätigkeiten öffentlicher Liegenschaften sowie Umstellung der Wärmeversorgung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten

Stärkung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Energieberatungen für alle Liegenschaften durchführen, Kosten-Nutzen Verhältnis abschätzen, Fördermittel und Eigenmittel beschaffen, Umsetzung mit nachhaltigen Baustoffen organisieren. Wärmeversorgung auf erneuerbare Quellen umstellen oder an Wärmenetze anschließen. Bauliche Anpassung an Klimaveränderungen wie natürlicher Hitzeschutz und Wasserrückhalt am Gebäude und in der Fläche.

Landkreis Leipzig (Moderator)

Ausnutzung der Potenziale zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf öffentlichen Liegenschaften

Im Zusammenhang mit dem gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan wird zusätzlich das Potenzial für erneuerbare Energien ermittelt und prioritär ausgenutzt. Dafür wird eine Kooperation mit Stadtwerken, Landwerken oder Energiegenossenschaften angestrebt, um die Bevölkerung an den Anlagen finanziell zu beteiligen.

Landkreis Leipzig (Moderator)

Klimafreundliche und Artenreichtum fördernde Bewirtschaftung öffentlicher Liegenschaften etablieren

In den Bauhöfen werden die Voraussetzungen der insektenfreundlichen Freiflächenunterhaltung geschaffen. Öffentliche Aufträge der Grünflächenpflege beinhalten entsprechende Anforderungen. An Gebäuden werden nach Möglichkeit Brutplätze und Fassadenbegrünung zugelassen. Landwirtschaftsflächen und sonstige nicht bebaubare Flächen im öffentlichen Eigentum werden auf Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien verpachtet bzw. genutzt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten Weiterbildungsangebote.

Maßnahme passt inhaltlich nicht zum Handlungsfeld

Das Handlungsfeld heißt "Energieeffiziente Verwaltungsgebäude", diese Maßnahme stellt vordergründig auf Fächenbewirtschaftung ab und sollte in ein anderes Handlungsfeld eingeordnet werden. Ggf. Handlungsfeld 3?

geändert von Stadt Zwenkau am 3. Februar 2022

Stadt Markranstädt

Fassaden, Dachbegrünung, Außenanlagen

Wenn es um das Thema Fassaden- und Dachflächenbegrünung geht, passt es auch hier. Auch Freiflächen wie z.B. Schulhöfe etc. können entsprechend gestaltet werden.

Tommy Penk ( Grüne )

Straßenbegleitgrün

bitte ebenfalls beachten. Die Kreisstraßen können hier als Beispiel dienen.

Sven Börjesson - Handwerkskammer zu Leipzig

Straßenbegleitgrün

Dieser Punkt bildet eine Schnittmenege aus Klimaschutz und Umweltschutz. Straßenbegleitgrün sollte hier expliziet angesprochen werden und als wichtige Aufgabe der Bauhöfe benannt werden. Viele Straßnebegleitbäume haben mittlerweile ein Alter oder sind durch Krankheiten oder Beschädigungen geschwächt und gehen verloren. Hier müsste auch die Regelungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit (z.B. 4,5 m Abstand von Baum zu Straßenrand, wo ist das realistisch mgl.) überprüft werden.

Naturnahe Flächenbewirtschaftung

kurz geschorene Rasenflächen sind zu vermeiden. Jeder QM-Grünfläche sit naturnah zu "bewirtschaften". Dies heißt Blühflachen, die auch nicht im Herbst geschreddert werden, denn nur dann können Insekteneier bzw -larven überwintern. Gemäht wird nur mit Mähbalken. Laubbläser und -sauger sind tabu, denn die Vernichten Insekten und Kleinlebewesen.

Fassadenbegrünung

Wo immer es technisch möglich ist sollte dies in Betracht gezogen werden. Fassadenbegrünung ist nachweislich ein günstiges Mittel die Raumtemperatur zu zu reduzieren und bietet Lebensraum für Insekten und Vögel.

Ritter im Auftrag Frau Fritzsche

Die grüne Wiese nicht zu mähen, ist bereits insektenfreundlich. Dadurch verändert sich das Stadtbild zur ungepflegten Oase. Wer lässt seinen Garten oder sein Grundstück so verwildern und braucht es dafür eine Weiterbildung? Wenn wir Artenreichtum fördern wollen, dann sollten keine Solaranlagen auf ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen und keine Windräder in Waldflächen errichtet werden.

Landkreis Leipzig (Moderator)

Öffentliche Beleuchtung sicher, störungsarm und energieeffizient gestalten

Energieeinsparung bei der öffentlichen Beleuchtung durch effiziente Leuchtmittel. Intelligente und bedarfsgerechte Reduzierung der Beleuchtungsintensität in Abstimmung mit der lokalen Bevölkerung zur Minderung der Blendwirkung und zu Gunsten nachtaktiver Tierarten.

Kontaktperson

Falko Haak

Klimaschutzmanager

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LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4 I 04552 Borna I Haus 1 I Zimmer 1.1.13

Telefon:  +49 (0)3433 241-1065

Telefax:   +49 (0)3437 984-7118

E-Mail:     falko.haak@lk-l.de 

Besuchen Sie uns im Internet: www.landkreisleipzig.de

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