Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.09.2022 bis 11.10.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes BS 16 „Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 16 „Hochbunker Tagebau Berzdorf“ beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke teilweise:

-           183/24 und 216 in der Flur 5 der Gemarkung Hagenwerder und

-           2505/7, 2511/1 und 2482/15 der Gemarkung Schönau-Berzdorf.

Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer See, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen, zwischen der Blauen Lagune und dem Ortsteil Tauchritz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 05.09.2022 bis 11.10.2022

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag, Mittwoch, Donnerstag       08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                         08:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                            08:00 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann.

In den Auslegungsunterlagen sind auch der Umweltbericht einschließlich Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Biotoptypenkartierung sowie Schallschutzgutachten als Bestandteil der Begründung enthalten. Ebenso sind die gebündelte Stellungnahme des Landratsamtes Görlitz, die Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Landesdirektion Dresden zu den Belangen Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserrecht enthalten.

Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:

  • anthropogen verändertes Gelände
  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Minimierung des Versieglungsgrades

Wasser:

  • keine Verschlechterung der Wasserqualität
  • kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
  • keine Überplanung von Wasserflächen

Klima und Luft:

  • geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase möglich
  • Gehölzpflanzungen geplant, dadurch Verbesserung des Mikroklimas

Landschaft:

  • geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
  • Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
  • Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung
  • keine Schutzgebiete oder geschützte Teile von Natur und Landschaft in der näheren Umgebung

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:

  • anthropogen verändertes Gelände
  • keine Beeinträchtigung von Waldflächen gemäß SächsWaldG
  • Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
  • Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung liegt vor
  • Biotoptypenkartierung liegt vor
  • geschützte Biotope vorhanden (Einzelbaum, > 60 Jahre, höhlenreich und Schilfröhricht außerhalb stehender Gewässer) – Erhalt
  • besonders planungsrelevante Arten, für welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen wurden: Zauneidechse, Karmingimpel und Turmfalke
  • Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen

Mensch und die menschliche Gesundheit:

  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
  • Schalltechnisches Gutachten liegt vor

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

  • Archäologischer Relevanzbereich
  • unter Denkmalschutz stehende Gebäude vorhanden
  • positive Auswirkung durch Gebäudesanierung
  • keine negative Beeinträchtigung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html

sowie unter

https://www.berzdorfer-see.eu/News.html einsehbar.

Im Landesportal Sachsen sind unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite die Bekanntmachung und ab dem 05.09.2022 die Auslegungsunterlagen einsehbar und abrufbar.

 

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz sowie am 26.08.2022 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

 

Görlitz, den 16.08.2022                                                             

gez. Octavian Ursu

Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“

Kontaktperson

Frau

Kerstin Mühle

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.