Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 46 - Erweiterung Nahversorger Pontestraße - Veröffentlichung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 17.09.2025 bis 20.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Nahversorger Pontestraße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

                        17.09.2025 bis 20.10.2025

zur Veröffentlichung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen sind im Landesportal Sachsen unter dem Link  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen

einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Zusätzlich werden die gleichen Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, im oben genannten Zeitraum während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden:

Stellungnahmen können jedoch bei Bedarf auch anderweitig übermittelt werden:

  • per Post: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz  oder
  • zur Niederschrift während der Dienststunden

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 45, Flurstücke 591/5 und 591/7. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Innenstadt und wird im Norden durch die Heilige-Grab-Straße und im Süden durch die Pontestraße begrenzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.09.2025 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 29.08.2025                    

Siegel                                                                                                Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontakt

Renate Heim

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtplanung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 2450

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung + Textliche Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Merkblatt zu gebietsheimischen Gehölzen
  • Geotechnischer Bericht
  • Auswirkungsanalyse
  • Merkblatt Straßenbaumpflanzung

Informationen

Übersicht
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