Außenbereichssatzung Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Burgker Straße, Flurstück 34/5 Gemarkung Kleinburgk“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 26.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einleitung einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 34/5 Gemarkung Kleinburgk beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll nun der Entwurf der Ergänzungssatzung „Burgker Straße, Flurstück 34/5 Gemarkung Kleinburgk“ zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt werden.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück 34/5 Gemarkung Kleinburgk und hat eine Größe von ca. 3.000 m2.

Mit der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll Baurecht für eine ergänzende Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern in Rücklage der bestehenden Bebauung der Burgker Straße 132 hergestellt werden.

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung zwischen Burgker Straße und Berhardts Weg,
  • im Süden gärtnerisch genutzte Grünflächen,
  • im Osten durch Wohnbebauung am Bernhardts Weg und gärtnerisch genutzte Grünflächen und
  • im Westen durch Wohnbebauung entlang der Burgker Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom

                                18. Dezember 2023 bis einschließlich 26. Januar 2024

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 306 zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                            8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag                 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                              geschlossen

Gleichzeitig sind die Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme sowie unter www.freital.de/stadt-bauleitplanung einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 27. bis 29. Dezember 2023 geschlossen ist, der Auslegungszeitraum wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bis 26. Januar 2024 verlängert. Die Bekanntmachung und die Planungsunterlagen werden auf der Homepage der Stadt Freital wie auch im Beteiligungsportal des Landes Sachsen veröffentlicht und stehen im gesamten Auslegungszeitraum zur Verfügung.

Während der Zeit der Bürgerbeteiligung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde.

Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Freital, 27. November 2023

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

 

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Tel.: 0351 6476-262

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132

01330 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil
  • Begründung
  • Anhang 1 zur Begründung
  • Anhang 2 zur Begründung

Informationen

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