Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Beschluss

Bebauungsplan „Wohnbebauung Rudeltstraße“ in Freital-Schweinsdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.04.2025 bis 16.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2025 den B-Plan „Wohnbebauung Rudeltstraße“ in Freital-Schweinsdorf, Flurstücke 105 b, T. v. 182, 209/1, 209/2, T. v. 209 g und 209/5 (vormals T. v. 209 f) der Gemarkung Schweinsdorf bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung von März 2024 mit redaktionellen Ergänzungen entsprechend Abwägung vom 27. März 2025 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung zum B-Plan (mit gleichem Datum) inklusive aller Anlagen wurde vom Stadtrat gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich des B-Planes (ca. 13.300 m2) umfasst die Flurstücke 105 b, Teile vom Flurstück 182, 209/1, 209/2, Teile vom Flurstück 209 g und Teile vom Flurstück 209 f der Gemarkung Schweinsdorf, welches zwischenzeitlich geteilt wurde. Der im Geltungsbereich befindliche Teil des Flurstücks 209 f, Gemarkung Schweinsdorf wird unter dem Flurstück 209/5 Gemarkung Schweinsdorf fortgeführt.

Der B-Plan sieht die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern auf der innerstädtischen Brachfläche des ehemaligen Sportplatzes und der Turnhalle an der Rudeltstraße vor.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

•    im Norden und Süden durch Wohnbebauung

•    im Westen durch Wohnbebauung und den Bernhard-Naumann-Weg

•    im Osten durch Wohnbebauung und die Rudeltstraße

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes ist im nachfolgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB ausgewiesen. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche bereits als Wohnbauentwicklungsfläche aufgenommen. Wesentliche Einwände gegen diese Flächenentwicklung gab es im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Fortschreibung des FNP nicht.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – als Nachverdichtung der vorhandenen Siedlungsstrukturen geführt.

Der B-Plan und die ihm beigefügte Begründung inklusive aller Anlagen zur Begründung sind in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 308, 01705 Freital während der Sprechzeiten

Montag und Freitag                       8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag            8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                                         geschlossen

einsehbar und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich wird der B-Plan auf folgenden Wegen bereitgestellt:

•    auf der Internetseite der Stadt unter www.freital.de (Bekanntmachung)

•    auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

      (Satzungsunterlagen und Bekanntmachung für die Dauer eines Jahres)

Hinweise

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

•    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort           bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

•    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der                     Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

•    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

•    nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB beachtliche Mängel bei der Feststellung, dass               eine Umweltprüfung unterbleiben soll,

•    nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB Mängel in der Beurteilung, dass der                               Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht vorliegt und/ oder

•    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber       der Großen Kreisstadt Freital unter Darlegung des die Verletzung begründenden                   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.  die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.  Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die                         Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.  der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen                             Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.  vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter             Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend           gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freital, 8. April 2025

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontakt

Frau Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Maternistraße 17, 01067 Dresden,

Postfach: 12 00 16, 01001 Dresden,

E-Mail-Adresse: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.  

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang