Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Erneute Beteiligung

Bebauungsplanes „Stadtzentrum – Wohnareal Am Sachsenplatz“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2023 bis 08.12.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 28. September 2023 in öffentlicher Sitzung die eingereichten Stellungnahmen zum Planentwurf vom Dezember 2022 abgewogen. Der daraus resultierende überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Stadtzentrum – Wohnareal Am Sachsenplatz“, bestehend aus Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung Teil A, textliche Festsetzungen Teil B) und der Begründung (Teil C) wurde in dieser Sitzung ebenfalls gebilligt. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfordern die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Aus diesem Grund wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Planentwurf (Planungsstand Juli 2023) beschlossen.

Das ca. 19.752,00 m2 große Plangebiet umfasst die Flurstücke 155/2, 155/3, 156/1, 156/3, 156/4, 156/c und 157 der Gemarkung Deuben sowie die Flurstücke 197, 199, 200 und 201 der Gemarkung Niederhäslich. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

•           im Norden durch die Vereinigte Weißeritz,

•           im Süden durch private gemischte Flächen, den Mühlgraben und den Poisenbach,

•           im Osten durch den Müllers Weg und

•           im Westen durch Wohn- und Geschäftsbebauung entlang der Poisentalstraße und dem             Sachsenplatz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan „Stadtzentrum – Wohnareal Am Sachsenplatz“ soll Planungsrecht für ein zehn- bis zwölfgeschossiges Hochhaus sowie sechs weitere Baufenster für ein- bis siebengeschossige Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Das Verwaltungsgebäude im Osten des Geltungsbereiches bleibt als Bestandsgebäude bestehen. Stellplätze sind teils in Tiefgaragen, teils oberirdisch vorgesehen.

Die Bürgerbeteiligung zu den überarbeiteten Planunterlagen, einschließlich Begründung und der vorliegenden umweltrelevanten Informationen bzw. Gutachten, findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 6. November bis einschließlich 8. Dezember 2023

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Rathaus Potschappel, im Flur vor dem Zimmer 013 der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, Erdgeschoss, Bereich Juristischer Referent/ Stadtratsangelegenheiten, Vorraum, zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                 geschlossen

Gleichzeitig sind sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme sowie unter www.freital.de/stadt-bauleitplanung einsehbar.

Während der Zeit der Bürgerbeteiligung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Bekanntmachung (nach Baugesetzbuch) wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt unter www.freital.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung von Landschaftsökologie Moritz vom 30. Juli 2019
  • Baugrund- und Schadstoffuntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden- Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH vom 28. Mai 2020
  • Schallimmissionsprognose, Akustik* Bureau* Dresden - Ingenieurgesellschaft mbH vom 12. April 2021
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB, Schulz UmweltPlanung vom 16. Juni 2022

Folgende Gutachten wurden neu erstellt bzw. überarbeitet:

  • Überarbeitung des Wasserrechtlichen Gutachtens, Basler & Hofmann Deutschland GmbH vom 26. Juli 2023
  • Stellungnahme Bewertung der Versickerungsfähigkeit, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH vom 7. Juli 2023
  • Hochwasseralarmierungs- und Evakuierungskonzept, Basler & Hofmann Deutschland GmbH vom 21. Juli 2023

Neben dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt (24. September 2021, 3. März 2023):

 Schutzgut Mensch: 

Hinweis, dass die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB durchzuführen ist

Hinweise, zu „allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ (Nutzungskonzept / Warnplan für Hochwasserfall)

Hinweise zum Maß der baulichen Nutzungen im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet

Hinweise zu bauordnungsrechtlichen Festsetzungen

Hinweise zu denkmalschutzrechtlichen Belangen

Hinweise und Forderungen zum Umgang mit dem an das Plangebiet angrenzenden Wald nach § 2 des sächsischen Waldgesetzes

Hinweise und Forderungen bezüglich des Katastrophenschutzes im festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Hinweis zur Berücksichtigung von Umweltbelangen gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Hinweise zum gesetzlich festgesetzten Gewässerrandstreifen von Weißeritz und Poisenbach/ Weißeritzmühlgraben gem. §38 Wasserhaushaltsgesetz in Bezug auf festgesetzte Baugrenzen

Hinweis, dass Leitungsrechte auch in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen sind

Schutzgut Wasser:

Forderungen, dass Angaben zum Retentionsraumausgleich in den Planungsunterlagen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren sind

Hinweise zur Retentionsmulde

Hinweis zur Plandarstellung in Bezug auf das Überschwemmungsgebiet HQ100

Hinweise zum gesetzlich festgesetzten Gewässerrandstreifen von Weißeritz und Poisenbach/ Weißeritzmühlgraben gem. §38 Wasserhaushaltsgesetz

Hinweis zu Überschwemmungsgebiet HQ100 sowie zu den Hochwasserrisikokarten, die als Datengrundlage dienen

Schutzgut Boden:

Hinweise zu natürlicher Radioaktivität und unterirdischen Hohlräumen

Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Aushubmaterial, Altlasten / belasteten Böden

Hinweise zum Einbringen von unbelasteten Böden

Hinweise zum Umgang mit Bodenfunden, Bodendenkmalen

Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt:

Hinweis, dass Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB durchzuführen ist

Hinweise zum standortgerechten Bewuchs im Bereich des Gewässerrandstreifens

Hinweise zum Umgang mit Vorgaben/ Forderungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung (Gutachten)

Hinweise und Forderungen zum Umgang mit dem an das Plangebiet angrenzenden Wald nach §2 des sächsischen Waldgesetzes

Hinweise zur Pflanzenverwendung

  • Landesdirektion Sachsen (16. September 2021, 27. Februar 2023)

Schutzgut Wasser:

Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Verweis auf Festlegungen des rechtskräftigen Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz)

Schutzgut Boden:

Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen

Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt:

Verweis auf Festlegungen des rechtskräftigen Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (Mühlgraben, Poisenbach nach Mündung des Mühlgrabens ist Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz) und Umgang mit Festlegung

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (23. September 2021, 27. Februar 2023)

Schutzgut Wasser:

Hinweise und Forderungen zum Hochwasserschutz und Gefährdungspotential, Bauen im Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdeten Gebiet

Verweis auf Festlegungen des rechtskräftigen Regionalplanes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz)

  • Landesamt für Denkmalpflege (17. August 2021)

Schutzgut Fläche / Boden:

Hinweis zu denkmalgeschützten Flächen im Bereich des Mühlgrabens

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (23. September 2021, 1. März 2023)

Schutzgut Boden:

Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Altlasten

Hinweise zu notwendigen Baugrunduntersuchungen

Schutzgut Wasser:

Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise und Baugrundabnahmen

  • Landestalsperrenverwaltung Sachsen(21. September 2021, 6. Februar 2023)

Schutzgut Wasser:

Hinweise zur Vereinigten Weißeritz, Gewässer 1. Ordnung

Hinweise zum Gewässerrandstreifen

Hinweise zur Gewässerunterhaltung

Hinweise zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke

Hinweise zum Umgang mit einer bestehenden Stützwand und zur Unterhaltungslast

Hinweise zum Bauen im Überschwemmungs- und Überschwemmungsgefährdeten Gebiet (u. a hochwasserangepasste Bauweise)

Hinweise zu Zuständigkeiten/ Genehmigungsbehörden

Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Grundwasser

Umgang mit zusätzlichem Hochwasserschutzmaßnahmen

  • Sächsisches Oberbergamt (6. Februar 2018, 23. August 2021, 1. Februar 2023)

Schutzgut Boden:

Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen und Altbergbau

Hinweise zu Boden- und Tiefbauarbeiten

  • Freitaler Stadtwerke GmbH (30. August 2021, 3. Februar 2023)

Schutzgut Boden

Hinweise zum Leitungsbestand, Abstandsflächen, Zuständigkeiten

  • Wasserversorgung Weißeritzgruppe (18. Januar +18. Juli 2018, 18. August 2021, 7. Februar 2023)

Schutzgut Wasser

Hinweise zum Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz und zur Nutzung von Trinkwasser

Hinweise zur Löschwasserversorgung

  • Technische Werke Freital GmbH (8. September 2021, 27. Februar 2023)

Schutzgut Wasser

Hinweise Leitungsverläufen, Abstandsflächen, Zuständigkeiten

Hinweise zur Entwässerung des Baugebietes

Hinweise zum Hochwasserschutz in Bezug auf die Entwässerung des Geltungsbereiches

  • Landeshauptstadt Dresden (24. September 2021)

 Schutzgut Mensch/ Fläche:

Hinweise zur Wohnbauflächenentwicklung in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung

  • Grüne Liga Sachsen e.V. (23. September 2021)

Schutzgut Boden / Fläche:

Hinweise zu Altlasten und Bodenaustausch bei unversiegelten Flächen

Schutzgut Mensch:

Hinweise zu Bodenaustausch / Verwendung unbelasteten Bodenmaterial im Bereich des Spielplatzes

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde.

Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Freital, 26.10.2023

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

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