Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.05.2023 bis 09.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan (B-Plan) "Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz" – T. v. Flurstück 184/3 der Gemarkung Wurgwitz (Planungsstand Februar 2023) gemäß § 3 Abs.  2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat am 4. April 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des B-Plans "Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz" – T. v. Flurstück 184/3 der Gemarkung Wurgwitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der zugehörigen Anlagen (Planungsstand Februar 2023) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Bereits im Jahr 2017/18 wurde mithilfe der Aufstellung des B-Plans „Gewerbegebiet Wurgwitz“ die planungsrechtlich Voraussetzung für die Ansiedlung der Firma Becker Umweltdienste GmbH am Standort Wurgwitz hergestellt. Mit dem aktuellen B-Planverfahren „Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz“ – T. v. Flurstück 184/3 der Gemarkung Wurgwitz soll nun planungsrechtlich die Voraussetzung für die dringend notwendige Erweiterung des Gewerbestandortes hergestellt werden.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.

Da sich die geplante Erweiterung des Gewerbestandortes nicht in Übereinstimmung mit dem verbindlich vorliegenden Flächennutzungsplan (FNP) befindet, wird im Parallelverfahren eine FNP-Änderung durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich außerdem in einem Vorranggebiet für oberflächennahe Rohstoffe des Regionalplanes Oberes Elbtal-Osterzgebirge. Für die Herstellung des Baurechts ist ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 16 SächsLPlG i. V. m. § 6 Absatz 2 ROG notwendig. Ein Antrag auf Zielabweichung wird parallel zur Auslegung der Planungsunterlagen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt.

Das zirka 1,8 Hektar große Plangebiet umfasst Teile des Flurstücks 184/3 der Gemarkung Wurgwitz. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den bestehenden Gewerbestandort der Firma Becker Umweltdienste,
  • im Süden durch bewaldete Flächen,
  • im Osten durch bewaldete Flächen sowie alte Stallanlagen,
  • im Westen durch den Steinbruch Wurgwitz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist jedoch allein die zeichnerische Festsetzung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz“.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, einschließlich Begründung mit dazugehörigen Anlagen, dem Umweltbericht und der vorliegenden umweltrelevanten Informationen bzw. Stellungnahmen, findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                                       vom 08. Mai bis einschließlich 09. Juni 2023

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, dritte Etage im Zimmer 306 zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                geschlossen

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt vorzubringen. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar. Der Text der Bekanntmachung (nach Baugesetzbuch) wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt unter www.freital.de, Stichpunkt  Rathaus, Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen bekanntgegeben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Zusammenstellung der Unterlagen für die Medien Schmutzwasser, Regenwasser und Trinkwasser – Erweiterungsfläche Gewerbegrundstück Fa. Becker, Dr. Born - Dr. Ermel GmbH Ingenieure - Büro IPU, Freital, vom 5. August 2022
  • Schallschutzgutachten ABD 42611-01/18 für das Vorhaben Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wurgwitz“, Akustik Bureau Dresden GmbH, Dresden, vom 28. Februar 2018

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 2. August 2022:                                 Planungsrecht: Hinweis zum notwendigen Zielabweichungsverfahren und zum genutzten Planverfahren nach BauGB
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 4. August 2022:                                                                                                                          Planungsrecht: Hinweis zum notwendigen Zielabweichungsverfahren
  • Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 18. August 2022: Planungsrecht: Hinweis zum notwendigen Zielabweichungsverfahren und zum genutzten Planverfahren nach BauGB                                                              Schutzgut Wasser/Mensch: Hinweise zur trink-, abwassertechnischen Erschließung und Löschwasserversorgung sowie Hinweise zur verkehrlichen Erschließung                     Schutzgut  Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt: Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zur Beeinträchtigung von Waldflächen (Natura 2000, 30 m Waldabstand), Hinweise zum Artenschutz                                                                   Schutzgut  Mensch: Hinweise zur Schallimmissionsprognose                                               Schutzgut  Boden: Hinweise zu Altlasten und Bodenschutz inklusive Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen, Umgang mit Geländeregulierungen und zur Durchführung eines Konzeptes zum Bodenmanagement
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 14. Juli 2022:                         Schutzgut Boden: Hinweis, dass Eiffage Infra-Ost GmbH als angrenzender Gewerbebetrieb am Verfahren zu beteiligen ist
  • Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 27. Juli 2022:   Schutzgut Wasser: Hinweise zur abwassertechnischen Erschließung / Umgang mit anfallendem Regenwasser
  • Stellungnahme der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH (WVW) vom 25.07.2022:                                                                                                                                   Schutzgut Wasser: Hinweise zur Trinkwasserversorgung
  • Stellungnahme der Technischen Werke Freital (TWF) vom 14. Juli 2022:                  Schutzgut Wasser: Hinweise zur abwassertechnischen Erschließung
  • Stellungnahme der Landeshauptstadt Dresden vom 29. August 2022:                    Schutzgut Wasser: Hinweise zum Umgang mit anfallendem Regenwasser

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

 

Freital, 14. April 2023

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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