Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Erneute Beteiligung

Bebauungsplan „Stadtzentrum - Areal Sächsischer Wolf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 27.01.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 10. November 2022 in öffentlicher Sitzung die eingereichten Stellungnahmen zum Planentwurf vom März 2022 abgewogen. Der daraus resultierende überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Stadtzentrum – Areal Sächsischer Wolf“, bestehend aus Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung Teil A, textliche Festsetzungen Teil B) und der Begründung (Teil C) wurde in dieser Sitzung ebenfalls gebilligt. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfordern die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes eine erneute Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Aus diesem Grund wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Planentwurf (Planungsstand November 2022) beschlossen.

Das ca. 22.360 m2 große Plangebiet umfasst die Flurstücke 298/1, 299/11, 299/13 + 299/14 (zwischenzeitlich aus ehem. Flurstück 299/10 gebildet), 313/2, 313/4, 317/1, 317/2, 318/2, 318/3 und 318/4 der Gemarkung Deuben. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Dresdner Straße, Leßkestraße und TTH-Technikhandel GmbH Dresden,
  • im Süden durch die Poisentalstraße und die Vereinigte Weißeritz,
  • im Westen durch die Dresdner Straße,
  • im Osten durch die Vereinigte Weißeritz und das Umspannwerk.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Mit dem Bebauungsplan „Stadtzentrum – Areal Sächsischer Wolf“ soll Planungsrecht für einen Teil des geplanten künftigen Stadtzentrums von Freital geschaffen werden. Ziel ist es, eine innerstädtische Brachfläche in ein lebendiges, urbanes Stadtzentrum umzuwandeln.

Die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen, einschließlich Begründung und der vorliegenden umweltrelevanten Informationen bzw. Gutachten, findet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 27. Januar 2023

während der nachfolgend genannten Sprechzeiten im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 306 zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                 geschlossen

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 27. Dezember bis 30. Dezember 2022 geschlossen ist, der Auslegungszeitraum wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bis 27. Januar 2023 verlängert. Im Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen sind die Planungsunterlagen während des gesamten Zeitraums einsehbar.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (Gutachten) liegen vor:

  • Schadstoffuntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 20. Januar 2020 und Ergänzung vom 09. November 2020
  • Baugrunduntersuchung, Erdbaulaboratorium Dresden - Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH, vom 29. Januar 2020
  • Radiologische Erkundung, IAF – Radioökologie GmbH, Radeberg, vom 11. September 2018
  • Ergebnisse der radiologischen Erkundung für das Bauvorhaben Neubau EKT „Sächsischer Wolf“, Dresdner Straße / Ecke Poisentalstraße, vom 24. Juli 2020
  • Stellungnahme zur Weiterführung der radiologischen Erkundung für das Bauvorhaben Neubau EKT „Sächsischer Wolf“, Dresdner Straße / Ecke Poisentalstraße, vom 06. November 2020
  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Landschaftsökologie Moritz, Kreischa, vom 09. Juli 2018
  • Leitungsplan, WERKplan GmbH, Freital
  • Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsnutzungen im neuen Stadtzentrum, BBE Handelsberatung GmbH, vom 04. Januar 2022
  • Wasserrechtliches Gutachten, Simulation Hochwasserabfluss 2002 im Ist- und Planzustand (2021), vom 07. Dezember 2021

Folgende Gutachten wurden neu erstellt bzw. überarbeitet:

  • Erweiterte UVP-Vorprüfung des Einzelfalls, Schulz UmweltPlanung, Pirna, vom 27. September 2022
  • Schalltechnische Untersuchung ABD 43048-03/22 Rev.02 Rev.02 Geräuschkontingentierung sowie Lärmvorsorge gem. 16. BImSchV für die geplante Erschließungsstraße, Akustik* Bureau* Dresden - Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, vom 25. August 2022
  • Schallimmissionsprognose ABD 43048-01/22 Rev.02 Akustik * Bureau * Dresden - Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, vom 25. August 2022
  • Ausblick Ergänzende Stellungnahme BBE Handelsberatung GmbH, vom 25. August 2022
  • Ergänzende Stellungnahme BBE Handelsberatung GmbH, vom 6. September 2022
  • Vereinfachte verkehrstechnische Prüfung zur Anbindung des Bebauungsplangebietes an die Dresdner Straße, EIBS GmbH, Dresden, vom 12. Oktober 2022

Neben dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt (28. Juli 2021, 19. April 2022) 

  • Schutzgut Mensch                                                                                                                        Hinweise und Forderungen zum Lärmschutz, Hinweise zu Nutzungen im festgesetzten Kerngebiet (Nutzung durch vulnerable Gruppen) und damit verbundenen Evakuierungsszenarien
  • Schutzgut Wasser                                                                                                                       Hinweise und Forderungen zum Gewässerschutz, Bauen im Überschwemmungs- und Überschwemmungsgefährdeten Gebiet (hochwasserangepasste Bauweise), Hinweise zur Gewässerunterhaltung, Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Grundwasser, Hinweise zum wasserrechtlichen Gutachten, wonach in diesem auch die rechtsseitig der Vereinigten Weißeritz geplante Bebauung zu beachten ist, Hinweise zu sickerfähigen Belägen in Tiefgaragen
  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu natürlicher Radioaktivität und unterirdischen Hohlräumen, Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Aushubmaterial, Altlasten / belasteten Böden, Hinweise zum Einbringen von unbelasteten Böden
  • Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt                                                                              Hinweis, dass artenschutzrechtliches Gutachten Bestandteil der Satzung wird, Hinweis (Forsthoheit) zur Nutzung von Pflanzen 
  • Schutzgut Fläche                                                                                                                        Hinweise zu mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasteten Flächen 

Landesdirektion Sachsen (7.Juli 2021, 5. April 2022)

  • Schutzgut Wasser                                                                                                                      Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet, Verweis auf Festlegungen des rechtskräftigen Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz)
  • Schutzgut Mensch                                                                                                                     Hinweise zur verbrauchernahen Versorgung und Verweis auf Vorgaben / Ziele des Landesentwicklungsplanes 2013
  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (9. Juli 2021, 9. Mai 2022)

  • Schutzgut Wasser                                                                                                                      Hinweise und Forderungen zum Hochwasserschutz, Bauen im Überschwemmungs- und überschwemmungsgefährdeten Gebiet, Hinweise zum Wasserrechtliches Gutachten, Simulation Hochwasserabfluss 2002 im Ist- und Planzustand (2021), Hinweise zur Gewässerunterhaltung, Verweis auf Festlegungen des rechtskräftigen Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz)
  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (22. Juli 2021, 13. April 2022)

  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu natürlicher Radioaktivität, radioaktiv kontaminierten Material und unterirdischen Hohlräumen, Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Altlasten
  • Schutzgut Wasser                                                                                                                        Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise

Landesamt für Archäologie (23. Juni 2021) 

  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu eventuellen Bodenfunden

Landestalsperrenverwaltung Sachsen (29. Juli 2021, 22. April 2022) 

  • Schutzgut Wasser                                                                                                                      Hinweise und Forderungen zum Hochwasserschutz, Bauen im Überschwemmungsgebiet, Hinweise zur Gewässerunterhaltung, Hinweise und Forderungen zum Umgang mit Grundwasser, Umgang mit zusätzlichem Hochwasserschutzmaßnahmen

Sächsisches Oberbergamt (03. August 2021)

  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zu unterirdischen Hohlräumen und Altbergbau, Hinweise zu Boden- und Tiefbauarbeiten

WISMUT GmbH (30. März 2022)

  • Schutzgut Boden                                                                                                                        Hinweise zum Altbergbau

Wasserversorgung Weißeritzgruppe (30. Juni 2021)

  • Schutzgut Wasser                                                                                                                        Hinweise zum Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz und zur saisonalen Nutzung von Trinkwasser

Technische Werke Freital GmbH (9. Juli 2021, 5. April 2022)

  • Schutzgut Wasser                                                                                                                        Hinweise Leitungsverläufen, Hinweise zu Grundwassermessstellen

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 01705 Freital, 3. Etage, Zimmer 306, vorzubringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen kann nur erfolgen, wenn die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt wurde.

Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital.

 

Freital, 25. November 2022

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

Tel.:  0351 6476-262

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

 

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

 

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

 

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

 

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

 

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

 

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

 

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

 

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

 

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

 

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

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