Bebauungsplan Große Kreisstadt Freital Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.07.2022 bis 01.08.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 10. Februar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Wurgwitz“ – T. v. Flurstück 184/3 der Gemarkung Wurgwitz mit einer Plangebietsgröße von ca. 1,8 ha beschlossen. Anschließend wurde der Vorentwurf erarbeitet, der nun mit Planungsstand Juni 2022 vorliegt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan zeichnerisch (maßstabslos) dargestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Öffentlichkeit nun die Gelegenheit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Freital (E-Mail: stadtplanung@freital.de, Stadtverwaltung Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, 01705 Freital) vorzubringen. Die von der Öffentlichkeit vorgebrachten Äußerungen und Hinweise werden dann, soweit erforderlich, bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung und Erläuterungen zur Grünordnung findet in der Zeit

                             vom 18. Juli 2022 bis einschließlich 1. August 2022

im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 3. Etage, Zimmer 306, zu jedermanns Einsicht statt:

            Montag und Freitag                8.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                                 geschlossen

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen sind im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen bzw. im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Freital während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/freital/beteiligung/themen/1030031 mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme einsehbar.

 

Freital, den 24.06.2022

gez. Rumberg

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter-Haase
Sachbearbeiterin Bauleitplanung/Stadtentwicklung

 

 

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.03.2022

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Freital

vertreten durch den Oberbürgermeister

Dresdner Straße 56

01705 Freital

Telefon: +49 351 6476 154

E-Mail: obm@freital.de

DE-Mail: post@freital.de-mail.de

Internet: www.freital.de

2. Datenschutzbeauftragte

Es wurde gemäß Artikel 37 DSGVO der Datenschutzbeauftragte benannt:

IfDDS GmbH – Institut für Datenschutz und Datensicherheit GmbH               
Datenschutzbeauftragter: Ralko Nebelung
Dresdner Straße 58A   
01156 Dresden

Telefon 0351 27579057

Internet: www.freital.de/datenschutz

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Ämter, wie z.B. Stadtbauamt (Erschließung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung:

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte         
Postfach 12 00 16

01001 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

12. technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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