Nach § 88 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Als Gegenstück zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan werden mit dem Jahresabschluss die Ergebnisse der unterjährigen Rechnungslegung zusammengefasst und veröffentlicht. Dem entsprechend hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital gem. § 88c Abs. 2 SächsGemO in der Sitzung vom 21.07.2021 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Beschluss-Nr. 046/2021 festgestellt. Die Bestandteile des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 können hier über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.
gez. Rumberg
Oberbürgermeister